Praktikum
| bei der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag |
| Praktika sollen jungen Menschen einen Einblick in den Arbeitsalltag ermöglichen. Nicht mehr und nicht weniger. Doch zunehmend werden Praktikantinnen und Praktikanten benutzt, um reguläre Arbeitskräfte zu ersetzen. So bleiben die einen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz erfolglos, während die anderen für lau die Ablage sortieren oder ganze Projekte managen. Praktikumsstellen verstoßen oft gegen geltendes Recht - nämlich dann, wenn es sich eigentlich um „verschleierte“ reguläre Arbeitsverhältnisse handelt. DIE LINKE belässt es nicht dabei, sich in der politischen Debatte für die Belange von Praktikantinnen und Praktikanten stark zu machen, sondern bietet jungen Menschen gezielt die Möglichkeit, unter sozial verantwortlichen Bedingungen berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zu erwerben - mit einem Praktikum bei der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag. Im Mittelpunkt steht dabei immer das Lernen. |
| RICHTLINIE zur Gestaltung von Praktika der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag |
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Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag führt zur Unterstützung/Begleitung ihrer politischen und parlamentarischen Arbeit sowie zur Vermittlung fachlicher und berufspraktischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen Praktika nach Maßgabe der nachfolgenden Anforderungen durch:
Das Praktikum dient dem Erwerb fachspezifischer beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Rahmen der politischen und parlamentarischen Tätigkeit der Fraktion, ihrer Gremien und Mitglieder. Das Lernen des/der Praktikant/en/in und die Vermittlung von Kenntnissen steht dabei im Vordergrund. Der Einsatz des/der Praktikant/in als eine zusätzliche Arbeitskraft der Fraktion ist dabei nicht zulässig. 2. Abgrenzung von Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen Das Praktikum ersetzt kein reguläres Arbeitsverhältnis. Ein Praktikum grenzt sich von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass der/die Praktikant/in arbeitsorganisatorisch nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit eingeplant ist, sondern zusätzlich den Geschäftsbetrieb unterstützend und lernend begleitet. 3. Zielgruppen Zielgruppen von Praktika sind: – Schüler/innen, die im Rahmen des Unterrichts und des jeweiligen Lehrplanes ein obligatorisches Schul-Praktikum zu absolvieren haben. Die Praktikumszeit für Studierende erstreckt sich auf die Dauer des hochschulspezifisch vorgeschriebenen Pflichtpraktikums, höchstens jedoch auf sechs Wochen. Personen mit bereits abgeschlossener Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Studium können nicht als Praktikant/in beschäftigt werden. 4. Vertragliche Regelungen Das Praktikum wird auf der Grundlage eines zwischen der Fraktion als Praktikumsbetrieb und dem/der Praktikant/in abzuschließenden Praktikumsvertrages absolviert.
– Beginn und Dauer des Praktikums Im Praktikumsvertrag werden insbesondere geregelt: – Einsatzbereich und Tätigkeit – Praktikumsvergütung (Studierende) – Betreuer/Betreuerin seitens des Praktikumsbetriebes – Kündigungsvoraussetzungen 5. Betreuung während des Praktikums
Der/die Praktikant/in wird während des Praktikums von einem/einer Betreuer/in seitens der Fraktion begleitet. Diese/r ist für die inhaltliche Gestaltung und den Ablauf des Praktikums sowie für die Begleitung des/der Praktikant/in verantwortlich. Der/die Praktikant/in erhält im Rahmen der sachlichen und räumlichen Möglichkeiten der Fraktion für die Dauer des Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz.
6. Bescheinigung/Zeugnis
Nach Abschluss des Praktikums erhält der/die Praktikant/in eine Bescheinigung über die Dauer und den Inhalt des abgeleisteten Praktikums.
7. Vergütung
Studierenden wird für das Praktikum eine angemessene Praktikumsvergütung gewährt, die 300,00 EUR monatlich beträgt. Hierbei können höchstens zwei Praktikant/innen pro Monat durch die Fraktion beschäftigt werden. Schüler/innen, die im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht ein Schüler/innen-Praktikum bei der Fraktion absolvieren, kann aus diesem Grund keine Vergütung gewährt werden.
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| UMFRAGE |
| Trotz Beschluss des Betreuungsgeldes, welches ab Januar 2013 eingeführt wird, gibt es immer noch heftigen Widerstand gegen das Gesetz. Was halten Sie von der „Herdprämie“? |
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TERMINE
23.05.2013
Fachgespräch: Mitbestimmung mitBestimmen ...
01.06.2013
44. Schulinitiativ-Treffen
10.06.2013
»(Wie) ist Nochten II noch zu stoppen?«
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