237/2012: 1. Lesung zum Sächsischen Verwaltungstransparenzgesetz
Zur Einbringung des Entwurfs eines Sächsischen Verwaltungstransparenzgesetzes (Drucksache 5/9012) erklärt Julia Bonk, Sprecherin für Datenschutz, Verbraucherschutz und neue Medien der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Mit unserem Gesetzentwurf legen wir einen umfassenden Vorschlag für mehr Augenhöhe zwischen Bürger/innen und Verwaltung vor. Dies entspricht dem gewachsenen Informationsbedürfnis einer interessierten Öffentlichkeit und aus unserer Sicht einem demokratischen Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger/innen: was diese weiß, soll auch die Allgemeinheit wissen können. Aus diesem Grund sollen Expertisen und Gutachten, aber auch Stellungnahmen, Prognosen zur Politikplanung, Kontrollergebnisse, Verträge mit Dritten u.a.m. zukünftig veröffentlicht werden.
Damit geht ein Paradigmenwechsel im Verhältnis Bürger/innen – Verwaltung einher. Der Staat soll gewissermaßen vom Kopf auf die Füße gestellt werden, Transparenz und Informationsfreiheit als grundlegender Bestandteil weit gehender Demokratisierung verstanden werden. Wer die Planungsgrundlagen kennt, kann mit eigenen Vorschlägen einen aktiven Gestaltungsanspruch geltend machen. Dies gilt umso mehr, da dieses Wissen ja auch auf Kosten und im Interesse der Allgemeinheit beschafft wurde – dementsprechend soll es ihr auch zugänglich sein.
Mit unserem Gesetzentwurf sehen wir die Verankerung der Informationsfreiheit in der Verfassung vor und treffen damit eine verbindliche Regelung. Dies ist notwendig, um dem Recht auf Informationszugang gegenüber anderen Abwägungsgründen wie dem Amtsgeheimnis oder in manchen Fällen einem Betriebsgeheimnis den entsprechenden Stellenwert zu geben. Die Wahrung der Informationsfreiheit als Recht auf Seiten der Bürger/innen und Pflicht auf Seiten der Regierung siedeln wir beim Datenschutzbeauftragten an, dessen Behörde in völliger Unabhängigkeit mit entsprechendem Ausbau diese Aufgabe mit übernehmen soll. Diese Ansiedlung entspricht dem gesetzlichen Standard der elf Länder, die Informationsfreiheitsgesetze haben.
Auch müssen die genannten Dokumente von der Verwaltung so aufbereitet werden, dass sie für Bürger/innen inhaltlich zugänglich sind. Auch ein Wandel der Verwaltungspraxis könnte und müsste mit einer solchen Änderung einhergehen: in dem Sinne, dass Dokumente von vornherein als verständliche zu produzieren sind. Für Fälle, in denen das nicht gelingt, sehen wir in unserem Gesetzentwurf vor, Ansprechpartner zu benennen und Informationsstellen seitens der Verwaltung einzurichten.
Veröffentlicht am:
13:12:36 10.05.2012 von Barbara Wegner
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