271/2012: „Handygate“ kommt vors Landgericht
Die sächsischen Behörden hatten mit einer flächendeckenden „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ am 19.2.2011 massenhaft Handydaten gespeichert. Diese Datensammlung umfasst über eine Million Verkehrsdatensätze mit über 320.000 Rufnummern. Zehntausende Anwohner sind betroffen wie friedliche Demonstranten, Journalisten, Abgeordnete und Rechtsanwälte.
Auch die beiden LINKEN-Abgeordneten Falk Neubert und Rico Gebhardt waren von der Ausspähaktion betroffen. Sie hatten deshalb beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, dass die Anordnung der Funkzellenabfrage und die darauf folgende massenhafte Datenerhebung rechtswidrig waren. Das Amtsgericht Dresden, welches die Funkzellenabfrage selbst genehmigt hatte, erklärte nun seine eigenen Beschlüsse für rechtmäßig.
Die beiden Abgeordneten haben den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach beauftragt, gegen diese Entscheidungen des Amtsgerichts Dresden vorzugehen. Der Anwalt hat am heutigen Tag Beschwerde gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts eingelegt. Damit wird „Handygate“ jetzt ein Fall für das Landgericht Dresden. Schollbach war bereits erfolgreich gegen die Razzia der Staatsanwaltschaft Dresden im „Haus der Begegnung” vorgegangen. Die Durchsuchung der Büroräume der LINKEN, einer Wohnung, eines Vereinsbüros sowie die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Parteimitglieder wurden auf seine Anträge für rechtswidrig erklärt.
Dazu erklärt der Abgeordnete Rico Gebhardt: „Wir kämpfen nicht für uns, sondern gegen die Kriminalisierung von antifaschistischem Protest. Deshalb darf diese Gerichtsentscheidung nicht das letzte Wort haben. Es geht auch um den Ruf der ,sächsischen Demokratie‘, der dringend einer Verbesserung bedarf – dazu wollen wir mit unserer Beschwerde beitragen. “
Dazu erklärt der Abgeordnete Falk Neubert: „Es macht mich sprachlos, dass die sächsische Justiz auch nach Bekanntwerden der Mordserie des ,Nationalsozialistischen Untergrunds‘ (NSU) an ihrem Verfolgungseifer gegenüber friedlichem Anti-Nazi-Protest festhält. Allein bezogen auf meine Person wurden 123 Kommunikationsvorgänge erfasst – diesem Irrsinn muss Einhalt geboten werden. Deshalb beschreiten wir nun den Weg zum Landgericht.“
Dazu erklärt Rechtsanwalt André Schollbach: „Das Amtsgericht Dresden hat die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt. Zudem wurde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet. Das massenhafte Sammeln der Telefondaten von zehntausenden völlig unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern verstößt ersichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte (Rostock, Magdeburg, Stade) stützt unsere Argumentation. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir Erfolg haben werden und die Rechtswidrigkeit der Funkzellenabfragen festgestellt wird.“
Veröffentlicht am:
14:50:15 06.06.2012 von Barbara Wegner
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