343/2012: Rettungsdienst retten – Mindestlohn und Ausbildungs-Niveau

Gebhardt: Mindestlohn für Rettungsdienst-Mitarbeiter und keine Absenkung des Ausbildungs-Niveaus für Notärzte

Zur heutigen abschließenden Beratung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (Landtags-Drucksache 5/8624) erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt: 

Insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst gilt unserer besonderer Dank für ihr persönliches Engagement und die hohe Qualität und Zuverlässigkeit, mit der die Aufgaben des Rettungsdienstes erbracht werden. Das ausweislich der Gesetzesbegründung mit der Novellierung verfolgte Ziel, einem drohenden Notarztmangel durch Absenkung der Anforderungen an die Ausbildung von Notärzten und damit durch ein Abweichen von den derzeit geltenden Eignungsvoraussetzungen zu begegnen, gefährdet den Zweck und gesetzlichen Auftrag der Notfallrettung in ihrem Kern sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen. 

Um für die Zukunft zu vermeiden, dass der von den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP forcierte Wettbewerb im Rettungsdienstwesen weiterhin auf den Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen wird, sind das Land wie die Kommunen u. a. gefordert,  die Zahlung eines Mindestentgeltes für die Rettungsdienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch die Leistungserbringer festzuschreiben. Wir fordern zudem in unserem Entschließungsantrag, dass keinerlei Abstriche bei den derzeit zu Recht geltenden hohen Anforderungen an die Eignungsvoraussetzungen für Notärzte und den bundesweit geltenden Standards zuzulassen. 

 

059. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages, 11.07.2012 

REDE von MdL Rico Gebhardt in 2. Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen CDU & FDP in Drs 5/8624 „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ 

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede// 

Neben den von meinen Vorrednern genannten Gründen für den Novellierungsbedarf des Gesetzes zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist ein weiter zu nennen:

Nämlich die stümperhafte Rechtsetzung durch die CDU/FDP-Koalition im offensichtlich auch gegen das Bepackungsverbot verstoßene Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 (siehe Artikel 19 „Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“).

Die Rechtsprechung hat diesen Weg der sächsischen Regierungskoalition schnell beendet. Die sich damit ergebende Chance, ein für den Freistaat Sachsen „maßgeschneidertes“ und rechtssicheres Verfahren zur Vergabe bzw. zur Erledigung der Rettungsdienstleistungen zu finden, hat die CDU/FDP verspielt.

Sie hat nicht zur offenen Debatte mit den Betroffenen aufgerufen, sondern hat nach vielen verstrichenen Monaten einen unausgegorenen Vorschlag unterbreitet, der heute zur Abstimmung steht.

Lassen Sie mich mein Fazit an den Anfang meines Beitrages setzen. Gewinner war einmal mehr der kleine Koalitionspartner FDP, welcher sich mit seiner Klientelpolitik und einem ausschließlich auf Wettbewerb zielen Kompromiss gegen die CDU durchgesetzt hat. 

Zunächst möchte ich erwähnen, dass der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf neben dem Rettungsdienst weitere Regelungsinhalte enthält. Einige davon sind unumstritten und werden auch von meiner Fraktion unterstützt.

Dazu gehören:

·         die Möglichkeit für die örtlichen Brandschutzbehörden statistische Daten zur personellen und technischen Ausstattung zu erheben,

·         die Option einer Doppelmitgliedschaft der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zur Aufrechterhaltung der Tagesbereitschaft – das diese Regelung nicht das Problem der fehlenden Einsatzbereitschaft von immer mehr Feuerwehren löst, ist an dieser Stelle festzuhalten;

sowie

·         die Erleichterungen für die Gemeinden, für Einsätze der Feuerwehren außerhalb der Brandbekämpfung Kostenersatz verlangen zu können.

Damit endet mein Lob. 

Worum geht es heute?

In Rede stehen die Bedingungen und Voraussetzungen, wie der aus Notfallrettung und Krankentransport bestehende Rettungsdienst im Freistaat Sachsen durchgeführt und abgesichert werden soll.

Dieses Verfahren hat selbstverständlich auch eine europarechtliche Dimension. Die durch die EU-Verträge dem Wettbewerb verpflichtete Kommission hat zuletzt einen Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe bekannt gemacht. Der Bundesrat nahm dazu im März dieses Jahres Stellung und sah sich gezwungen, eine Subsidiaritätsrüge zu erheben.

Da der Bundesratsbeschluss die Thematik auf den Punkt bringt und die Sächsische Staatsregierung diesen Beschluss (Bundesratsdrucksache 874/11 vom 30. März 2012) mitgetragen hat, erlaube ich mir auszugsweise aus der Begründung zu zitieren

„Der Rettungsdienst fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Traditionell bedingt ist er im föderalen System sehr unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern besteht zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz eine logische und auch konzeptionell bedeutende und systembedingt unaufhebbare Bindung. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist der Erhalt dieses Verbundsystems zwingend notwendig. Dies lässt sich aber nur gewährleisten, wenn von einer generellen Ausschreibung des Rettungsdienstes auch bei bisher nicht ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzessionen abgesehen wird. Die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit durch Rettungsdienst und Katastrophenschutz ist eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge. Eine offene Ausschreibung unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung und anderen vergaberechtlichen Aspekten würde dazu führen, dass die Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ebenfalls kommerzialisiert würde. Im Ergebnis würde dies massive Qualitätsverluste mit sich bringen. Darüber hinaus würde auch das in Deutschland sehr bedeutende ehrenamtliche Element in diesem Verbundsystem des Bevölkerungsschutzes in Frage gestellt.“ Zitat Ende.

Und noch mal zur Erinnerung, dieses Zitat stammt nicht aus einem Positionspapier der LINKEN sondern aus einer Bundesratsdrucksache vom 30. März 2012 

Wo liegen die Problemfelder?

Die Rechtsprechung zu den einzelnen Vergabeverfahren im Rettungsdienst – nicht nur in Sachsen – hat die Komplexität der Materie verdeutlicht. Der Innenausschuss hatte sich deshalb folgerichtig zu einer Expertenanhörung entschlossen. Diese fand am 26. April 2012 statt und hat in mehreren Punkten für Klarheit gesorgt, auch für meine Fraktion.

Die (rechtlichen) Unterschiede zwischen Submissions- und Konzessionsmodell sind nicht so gravierend, wie erwartet. Ohne bundes- und landesrechtliche Änderungen sind auch durch Konzessionsverfahren kaum die erhofften Spielräume für die Aufgabenträger erschließbar.

Andere Bundesländer gehen andere Wege beim Rettungsdienst. Das Beispiel aus Niedersachsen führte deutlich vor Augen, welche Optionen gegangen werden können, wenn der Landesgesetzgeber die Weichen entsprechend stellt. Mit der dort möglichen Aufgabenerfüllung durch kommunale Hand ergeben sich Spielräume, die die Aufgabenträger ausfüllen können. 

In Sachsen sehe ich momentan dafür leider kaum Möglichkeiten. Nicht ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt hat sich gemeldet und für die Einräumung der Option zur Kommunalisierung geworben. Das bedaure ich sehr, da wir in anderen Politikfeldern oft die Vorteile der Kommunalen Selbstverwaltung und die aus deren Kreativität entstehenden Lösungen bestaunen können.

Nicht zuletzt hat in der Sachverständigenanhörung der Vertreter der Kassenkassen verdeutlicht, dass diese deutlich mehr Geld für die Mitarbeiter/innenvergütung zur Verfügung stellen, als bei ihnen in der Lohntüte ankommt. Diese Budgetkonstellation wurde zu meinem Erstaunen auch von den Leistungserbringern, wie DRK oder Johanniter bestätigt. Dieser Teil der Anhörung wurde durch lautstarke Äußerungen von der Tribüne begleitet, auf der viele Rettungsdienst-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter Platz genommen hatten. Auch Sie konnten sich die große Differenz zwischen dem kalkulierten Jahreskostenansatz pro Mitarbeiter von 39.000 Euro und ihrem kläglichen Bruttolohn nicht erklären. 

Wobei wir beim Kern der heutigen Debatte wären.

Ich meine die Lage der Mitarbeiter im Rettungsdienst. Diese stellen faktisch den Puffer des Systems dar. Auf der einen Seite stehen die Krankenkassen mit dem Interesse einer möglichst kostengünstigen Aufgabenerfüllung und andererseits befinden sich die freien und privaten Leistungserbringer im Wettbewerb nach dem kostengünstigsten Angebot. Da die meisten Kostenblöcke fix sind, ist die einzige Variable das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie bereits erwähnt, sind die Leistungserbringer sehr kreativ beim Kosten sparen.  

Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass die Krankenkassen zwar das Budget für die Beschäftigtenvergütung bereit stellen - das Geld jedoch nur teilweise dort ankommt!

Auch die im Landtag anhängige Petition zum „Rettungsdienst“ hat leider nicht zum Nachdenken oder zu einem Nachsteuern beigetragen. Diese wird von der Mehrheit im Innenausschuss nach der Sommerpause wohl pflichtgemäß bearbeitet. Ich prophezeie deren Beschlusstext schon mal im vor raus: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. 

Als letzter Hilfeschrei war der E-Mail-Rundbrief an die CDU/FDP-Koalitionäre zu verstehen. In ihrer Not baten viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes darum, den Gesetzentwurf in dieser Form nicht zu beschließen.  

Für dieses Ansinnen ist es noch nicht zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition.

Auch die Sachverständigenanhörung hat die grundsätzliche Möglichkeit eines sanften Systemwechsels bestätigt. Juristisch sind mehrere Optionen möglich. Ansonsten droht sich die Ausbeutungsspirale gegenüber den Rettungsdienstmitarbeiter weiter zu drehen. Um dem ungezügelten Preiswettbewerb auf deren Rücken Einhalt zu gebieten, sind dem Landesgesetzgeber Instrumente an die Hand gegeben.  

Die Fraktionen der SPD und der LINKEN haben hier mit der Drucksache 5/9013 einen gangbaren Weg aufgezeigt. Mit dem von den zwei Fraktionen vorgeschlagenen Landesvergabegesetz kämen nur noch tariftreue Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zum Zug und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst als Auffanglinie in den Genuss eines gesetzlichen Mindestlohnes. 

Am Ende meiner Rede möchte ich noch einmal auf die Qualität des Bestandteiles Notfallrettung eingehen. Hier liegt nach unserer Auffassung der Schwerpunkt im Rettungsdienst. Es handelt sich ganz klar um eine Gesundheitsdienstleitung und diese steht und fällt mit der Qualität der zum Einsatz kommenden Notärzte.

Was sieht die CDU/FDP-Koalition hier vor?

Die Änderung im § 28 BRKG kommt ganz harmlos daher, entpuppt sich aber durch den Begründungstext. Der Notärztemangel soll behoben werden, in dem die Anforderungen an deren Ausbildung gesenkt werden.

Die LINKE kann diesen Weg nicht mitgehen. Wir sind gegen diese vorgesehene Aufweichung der Eignungsvoraussetzungen für die Notärzte. 

Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition,

ich glaube, ich habe deutlich gemacht, warum die Fraktion die LINKE diesen Gesetzentwurf ablehnen muss.

Gleichzeitig kündige ich einen Entschließungsantrag an, welchen ich nach dessen Aufruf begründen werde.





Veröffentlicht am:
15:10:53 11.07.2012 von Barbara Wegner



 
 



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