378/2009: Staatsregierung soll Bluttests beim MDR stoppen
Hahn: LINKER Landtags-Antrag fordert Stopp der MDR-Bluttests – Staatsregierung muss als Rechtsaufsicht sofort einschreiten
Denn ein von den Gebührenzahlern finanzierter öffentlich-rechtlicher Sender hat eine Vorbildfunktion. Deshalb ist das seit einer Woche zu beobachtende Taktieren der MDR-Spitze nach den Enthüllungen über die Bluttests völlig unakzeptabel. Es geht nicht darum, was gerade noch rechtlich durchgehen könnte. Wer „ein Sender für drei Länder“ sein will, muss selbst für das Zusammenleben der Menschen Maßstäbe setzen. Das vorbeugende Sammeln von Intim-Informationen ist mit der gesellschaftlichen Verantwortung des MDR unvereinbar.
Veröffentlicht am:
10:01:32 19.11.2009 von CMS System Benutzer
Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem jetzt in den Geschäftsgang des Landtags eingebrachten Antrag von der Staatsregierung die Unterbindung der Bluttests, die der MDR bei Stellenbewerbern durchführen lässt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:
Die Staatsregierung muss aus ihrer Beobachterrolle gegenüber den rechtswidrigen Bluttests, die der MDR an Stellenbewerbern vornehmen lässt, heraustreten und diese menschenunwürdige Praxis unterbinden. Der Freistaat Sachsen, der zurzeit die Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) innehat, steht in der Verantwortung, dieses Instrument unverzüglich zu nutzen, um die MDR-Bluttests zu beenden und darüber mit den Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt Einvernehmen herzustellen.
Zugleich richtet sich unser Antrag an den Datenschutzbeauftragten, den der Landtag um eine datenschutzrechtliche Überprüfung der Bluttests und einen Bericht darüber ans Parlament ersuchen sollte. Dazu müsste auch eine Empfehlung des Datenschutzbeauftragten an Staatsregierung und Landtag gehören, wie mit den im Rahmen der Bluttest-Praxis gewonnenen personenbezogenen Daten umzugehen ist und wie datenschutzrechtliche Verstöße zu ahnden sind.
Die Gewerkschaft ver.di hat zu Recht erklärt, dass solche Bluttests als Einstellungsbedingung allein deshalb schon unzulässig sind, weil der Bewerber keinerlei Einfluss darauf hat, was alles aus seinem Blut herausgelesen wird. Das Thema Arbeitnehmer-Datenschutz ist in den letzten Monaten aufgrund spektakulärer Fälle unzulässiger Überwachung verstärkt in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Der Datenschutz in der Arbeitswelt fängt mit dem Umgang mit Bewerbungen an. Das sollte auch und gerade für den MDR gelten.
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10:01:32 19.11.2009 von CMS System Benutzer
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| Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Dr. ANDRÉ HAHN ... |
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