396/2009: Expertenanhörung bestätigt Mängel des Versammlungsgesetzes
Zum Ergebnis der heute stattgefundenen öffentlichen Sachverständigenabhörung zum Entwurf der CDU/FDP-Koalition für ein Sächsisches Versammlungsgesetz erklärt der verfassungs- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Bartl:
Die heutige Expertenanhörung, an der bundesweit wie international ausgewiesene Verfassungsrechtsexperten wie Prof. Martin Morlok und Prof. Ralf Poscher teilgenommen haben, bestätigte die Fraktion DIE LINKE in allen verfassungsrechtlichen Vorbehalten gegen den Versuch der CDU/FDP-Koalition, Sachsen ein restriktives Versammlungsrecht über zu helfen, das bundesweit ohne Gleichen ist. Nicht ein einziger Gutachter hält den Gesetzentwurf ohne beträchtliche Änderungen für verfassungskonform.
Hätten die Koalitionäre vor dem heutigen Tag beispielsweise den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 gelesen, wäre ihnen klar geworden, dass ihr Versuch, künftig in Dresden, Leipzig und nach entsprechender „Rathausentscheidung“ auch an anderen Orten im Freistaat Sachsen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten vermeintlich aus Gründen der Erinnerungskultur das hohe Gut der Versammlungsfreiheit quasi zu suspendieren, nie aufgehen kann.
Auch wäre der Koalition klar geworden, dass sie mit ihrem Versuch, ihr Totalitarismuskonzept, das die singulären Verbrechen des Hitlerfaschismus mit der Verantwortung für den Holocaust gleich mal mit der „kommunistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ gleichsetzt, nur Maulschellen ernten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat jenen Absatz des Volksverhetzungsparagrafen 130 StGB bestätigt, wonach zu bestrafen ist, wer die nationalsozialistische Gewaltherrschaft „billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“. Versammlungen, die darauf abzielen, können verboten werden, weil das Grundgesetz ein „Gegenentwurf“ zum Nationalsozialismus sei und es deshalb ausnahmsweise ein Sonderrecht gestatte, das die Einschränkung der Meinungsfreiheit insoweit zulässt. Weiteren Versuchen, so der schwarz-gelb-sächsischen Koalition, Meinungsäußerungen und Demonstrationen noch weiter einzuschränken, hat das Verfassungsgericht damit klare Grenzen gesetzt.
Der Gesetzentwurf weist einen so großen Abstand zu einem verfassungsmäßigen Gesetz auf, dass wir die Koalition nur auffordern können, ihn unverzüglich zurückzuziehen und sich mit den Maßstäben zu beschäftigen, die das Bundesverfassungsgericht zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit gesetzt hat. Andernfalls wird das Gesetz von der demokratischen Opposition vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof auf den Prüfstand gestellt werden.
Veröffentlicht am:
14:15:44 25.11.2009 von Barbara Wegner
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