Franz Sodann: Sachsen demütigt seine Kulturschaffenden – verbindliche Mindesthonorare sind immer noch nicht in Sicht

In der Kulturförderung des Bundes gilt ab dem 1. Juli 2024 eine verbindliche Honorar-Untergrenze. Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf, dies auch die sächsische Kulturförderung umzusetzen (Drucksache 7/16108), und verweist auf Honorarempfehlungen des Deutschen Musikrats, der deutschen Musik- und Orchestervereinigung Unisono, des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler sowie des Bundesverbands Darstellende Künste. Neue Förderinstrumente sollen die Lücke zwischen Projektförderung und institutioneller Förderung schließen. Zudem soll das Kulturministerium eine Kommission bilden, die sich regelmäßig mit den Kulturschaffenden über deren Förderung austauscht.

„Unser Ziel ist: Dort wo der Freistaat Sachsen Kultur fördert, wird fair vergütet“ – das versprachen CDU, Grüne und SPD 2019. Seitdem flossen mehr als 350.000 Euro in einen Kulturdialog, der im April 2024 endet. Kulturministerin Klepsch stellt allerdings nicht in Aussicht, dass Mindesthonorare in absehbarer Zeit eingeführt werden. Der kulturpolitische Sprecher der Linksfraktion, Franz Sodann, erklärt:

„Zum Thema ,faire Vergütung‘ kommt von der Staatsregierung nur heiße Luft. Die Koalition hat es fünf Jahre lang nicht geschafft, dafür zu sorgen, dass die Kulturschaffenden angemessen bezahlt und gezielt gefördert werden. Die Enttäuschung der Verbände und Betroffenen ist groß – am Schluss der Wahlperiode steht das Totalversagen der sächsischen Kulturpolitik. Die vielen Selbstständigen erhalten den Großteil der kulturellen Vielfalt – in neuen Formaten, in der kulturellen Bildung und in der freien Szene. Ihnen bleibt der Ausblick auf Altersarmut und sozialer Abstieg in Zeiten der Preissteigerung. Das Brot des Künstlers ist nicht der Applaus!

Solange der Freistaat keine angemessenen Honorare gewährleistet, werden die meisten Kulturakteure im Rentenalter wieder staatliche Unterstützung brauchen. Die Empfehlungen der Verbände liegen dem Staatsministerium seit August 2023 vor, bekannt sind sie viel länger. Die Staatsregierung hat dennoch ein externes Gutachten beauftragt und sagt immer noch nicht, ob und wann Mindesthonorare kommen (Drucksache 7/15832).

Leipzig und Dresden haben bereits verbindliche Honoraruntergrenzen in den Kulturförderrichtlinien verankert. Das muss auch auf der Landesebene geschehen. Jeder Tag des Abwartens demütigt die Kulturszene und setzt den sozialen Abstieg einer ganzen Berufsgruppe fort. Freie Kunstschaffende in Sachsen erzielen ein weit unterdurchschnittliches Jahreseinkommen – es liegt im Bereich Musik bei 15.822 Euro, in der Bildenden Kunst bei 20.269 Euro oder in der Darstellenden Kunst bei 20.731 Euro.“