Susanne Schaper: Sachsen muss ein Pflegewohngeld einführen, damit die Pflegebedürftigen keine Investitionskosten zahlen müssen

Wer im Pflegeheim leben muss, zahlt den Eigenbeitrag nicht nur für Pflege, Essen und Unterbringung, sondern auch für die Investitionskosten des Betreibers. Anders als bei Krankenhäusern, deren Investitionskosten der Staat zu tragen hat, finanzieren Pflegebedürftige mithin mehr als die laufenden Kosten. Die Eigenanteile sind in Sachsen weiter gestiegen und liegen seit Jahresbeginn 2024 im Schnitt bei 2.381 Euro im Monat. Davon entfallen fast 500 Euro auf Investitionskosten. Die Linksfraktion schlägt ein sächsisches Pflegewohngeld vor (Drucksache 7/16082): Solange der Staat die Investitionskosten nicht trägt, sollen die Pflegebedürftigen eine Ausgleichszahlung in Höhe des jeweiligen Investitionskostenanteils vom Land erhalten.

Die gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper erklärt:

„Die pflegebedürftigen Menschen müssen schnell entlastet werden - dabei ist die Kretschmer-Koalition aus CDU, Grünen und SPD krachend gescheitert. Schon vor fünf Jahren empfahl die vom Landtag eingesetzte Sachverständigen-Kommission (Drucksache 6/15400) ein Pflegewohngeld, das etwa in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich praktiziert wird. In Sachsen ist es nicht in Sicht. Wir wollen, dass es schnellstens eingeführt wird!

Zudem fordern wir eine sächsische Bundesratsinitiative (Drucksache 7/14317) mit dem Ziel, eine solidarische Pflegevollversicherung einzuführen. In diese sollen alle Menschen in Deutschland entsprechend der Höhe ihrer Einkommen einzahlen. Die Eigenanteile für die stationäre Pflege müssen gedeckelt werden. Alle Menschen sollen in Würde leben und altern - auch im Pflegeheim! Das ist bisher nicht der Fall: Obwohl die Alterseinkünfte im Osten vergleichsweise niedrig sind, steigen die Eigenanteile immer weiter. Wenn die Rente nicht reicht und das schmale Vermögen aufgebraucht ist, wird geprüft, ob der Ehepartner oder die Familie einspringen müssen. Andernfalls bleibt nur der Gang zum Sozialamt, auch wenn die Betroffenen jahrzehntelang gearbeitet haben.“