Innenminister Armin Schuster will weiterhin nicht, dass ein AfD-Verbot geprüft wird – Rico Gebhardt: Karlsruhe kann und sollte loslegen!

 

Die Linksfraktion beantragt (Drucksache 8/2765), dass die Staatsregierung die Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen möge. Ferner soll das Landesamt für Verfassungsschutz angewiesen werden, zur Sammlung von Beweismaterial beizutragen. Innenminister Armin Schuster (CDU) hat dem Antrag jetzt mit der Stellungnahme der Staatsregierung eine Absage erteilt.

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, erwidert:

„Innenminister Armin Schuster will weiterhin kein Verbotsverfahren gegen die AfD anschieben. Eine solche Initiative sei nur dann ,sinnvoll und geboten‘, wenn die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen ,anhand konkreter Belege nachweisbar vorliegen‘. Dies sei ,derzeit nicht der Fall‘. Der Innenminister vermeidet eine klare Positionierung zur ganz einfachen Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD prüfen sollte, so wie es das Grundgesetz vorsieht. Das passiert auf Antrag, für den sich die Staatsregierung jederzeit gegenüber der Bundesregierung oder mit weiteren Bundesländern im Bundesrat stark machen könnte. Gleich fünf Mal betont der Innenminister, dass man das ,derzeit‘ nicht wolle oder könne.

Verwiesen wird dabei auf eine reine Formalie, die anhängige Klage der Bundespartei gegen ihre Einstufung als ,gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieser verwaltungsgerichtliche Streit hat mit einem Verbotsverfahren jedoch nichts zu tun. Andernfalls könnte das Bundesverfassungsgericht jederzeit schachmatt gesetzt werden, indem einfach irgendwo irgendeine Klage anhängig gemacht wird. Unterm Strich hilft mit dieser Schein-Argumentation ausgerechnet der Freistaat Sachsen der AfD dabei, wertvolle Zeit zu schinden – obwohl die Partei hier bereits gerichtsfest als ,erwiesen rechtsextrem‘ eingestuft ist.

Auf unsere Forderung, im Freistaat eine eigene Materialsammlung zum Beleg der Verfassungswidrigkeit AfD-Landesverbandes anzulegen, heißt es abschließend, dass das ,im Rahmen des gesetzlichen Auftrags‘ durch das Landesamt für Verfassungsschutz bereits geschehe. Sächsische Behörden wären demnach also durchaus für ein Verbotsverfahren gerüstet – das sich bekanntlich auch gegen einzelne Landesverbände richten könnte. Zu dieser Möglichkeit wird in der Stellungnahme übrigens nichts ausgeführt. Dabei ist die sächsische AfD ein Vorreiter der Radikalisierung. Weil die AfD keine demokratische Partei ist, darf sie weder im Parlament noch außerhalb normalisiert werden!“