381/2013: Verfassungsklage: LINKE verhindert reine Privat-Schulen

Falken: LINKE verhindert, dass aus freien Schulen reine Privat-Schulen werden – zur Entscheidung des Verfassungsgerichts

Zum heutigen Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes  zur Finanzierung freier Schulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Cornelia Falken

DIE LINKE sieht sich in ihrer Kritik an Artikel 10 des von CDU und FDP 2011/ 2012 beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes vollauf bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof hat die Unvereinbarkeit der von CDU und FDP beschlossenen Kürzungen bei den freien Schulen mit der Verfassung des Freistaates Sachsen festgestellt und gleich mehrere Regelungen beanstandet. Darunter auch die zum Schulgeld. Durch den Wegfall der Schulgelderstattung wären aus freien Schulen reine Privat-Schulen geworden, weil Kindern aus Elternhäusern mit niedrigerem Einkommen der Besuch einer solchen Schule unmöglich gemacht worden wäre. Das hat DIE LINKE nun verhindert. 

Bestätigt hat das Verfassungsgericht auch eine politische Forderung der LINKEN, dass öffentliche und freie Schulen bei den Voraussetzungen für staatliche Finanzierung gleich gestellt werden müssen – aber nicht zu Lasten der freien Schulen. Sie wurden oftmals auf Initiative von Eltern gegründet, nachdem staatliche Schulen in der Nachbarschaft geschlossen worden sind. Das staatliche Schulwesen wiederum darf nicht durch eine verfehlte Schulschließungspolitik weiter geschwächt werden – der Sündenbock für die Folgen dieser Politik dürfen aber nicht die freien Schulen in Sachsen sein! 

Dem Kultusministerium steht nun viel Arbeit bevor. Bis zum 13. Dezember 2015 hat es Zeit, die derzeitigen geltenden verfassungswidrigen Reglungen zur Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft durch verfassungskonforme zu ersetzen. Soviel Zeit sollte es sich aber nicht nehmen.