„Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgericht endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!“

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Rede von MdL Klaus Bartl zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/16393

089. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 14.03.2019

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

 

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Beinahe 30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist Rentenrecht zum Nachteil Ostdeutschlands noch immer ein Thema. Konkret geht es in unserem Antrag um ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei der DDR, die, was ihre vor 1990 erlangten Rentenansprüche anbelangt, immer noch anders behandelt werden als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen, die verbeamtet vor 1990 bei der Polizei der Bundesrepublik Deutschland ihren Dienst taten.

Während deren Zulagen entsprechend dem geltenden bundesdeutschen Besoldungsrecht neben dem eigentlichen Grundsold als volle Ruhegehaltsfähigkeit anerkannt sind, gingen das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld der ehemaligen Volkspolizistinnen und Volkspolizisten, die das vor 1990 zusätzlich zu ihren Bezüge erhielten, lange Zeit nicht in die Rentenberechnung ein. Erst ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2007 legte fest, dass als Arbeitsentgelt im Sinne des Anspruchs des Anwartschaftsüberführungsgesetzes - des AAÜG - auch Verdienstbestandteile zählen, die nicht der Sozialversicherungspflicht der DDR unterlagen. Obwohl es bei dem Urteil konkret um die Jahresendprämie und die Intelligenzrente für Ingenieure ging, lässt sich dieses Urteil mit Grundsatzcharakter ebenso auf die Bekleidungs- und Verpflegungsgelder aus den sogenannten Sonderversorgungssystemen der DDR, die auch die Volkspolizei umfasst, übertragen. In diesem Sonderversorgungssystem MDI-VSO DDR werden Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute, Zivilangestellte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen DDR-Strafvollzugseinrichtungen als Anspruchsberechtigte erfasst.

Die ostdeutschen Länder als Versorgungsträger teilten diese Rechtsauffassung allerdings in ihrer Mehrzahl zunächst nicht. Einzig Brandenburg änderte das schon 2008 unter dem damaligen CDU-Innenminister Schönbohm in seiner Verwaltungspraxis entsprechend und bezog das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld in die Rentenberechnung ein. Die anderen Länder verweigerten sich dem, mussten aber nach und nach einlenken, unter anderem wegen der Rechtsprechung der Landessozialgerichte.

In Sachsen-Anhalt wird seit dem entsprechenden 2017 rechtskräftig gewordenen Urteil so verfahren. Durch das Landessozialgericht von Mecklenburg-Vorpommern erging Ende Januar 2019 ein gleichermaßen Anspruch bejahendes Urteil. Berlin erkennt laut eines Rundschreibens der Senatsverwaltung für Inneres und Sport seit September 2018 das Bekleidungs- und Versorgungsentgelt als Arbeitsentgelt im Sinne des AAÜG an. Laut aktuellen Informationen der Thüringer Gewerkschaft der Polizei prüft die Thüringer Landesregierung zurzeit die Neuberechnung der Ansprüche der Betroffenen, ohne auf ein Urteil des eigenen Landessozialgerichts zu warten.

Das einzige Land, das nach wie vor diesbezüglich bockt, ist der Freistaat Sachsen. Und das, obwohl die Richterinnen und Richter des Sächsisches Landessozialgerichts bereits im Januar 2018, ähnlich wie ihre Partnergerichte in anderen ostdeutschen Ländern, zugunsten der klagenden ehemaligen Angehörigen der Volkspolizei und deren Rentenansprüchen entschieden haben. Etwa 10 000 Betroffene gibt es in Sachsen laut einer Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meines Fraktionsvorsitzenden Rico Gebhardt, wobei nicht nur bereits im Ruhestand befindliche Ex-Volkspolizistinnen und Ex-Volkspolizisten Anspruch haben, sondern natürlich auch jene, die bereits vor 1990 Polizistinnen und Polizisten waren und noch heute in der sächsischen Landespolizei ihren Dienst verrichten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie Bernd Merbitz!)

- Wie Bernd Merbitz, zum Beispiel. Okay, Zuruf passt.

Zulasten der Betroffenen ergeht sich die Sächsische Staatsregierung in Verzögerungstaktiken und ist laut Stellungnahme des Innenministers Prof. Dr. Wöller gegen die betreffenden Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts aus dem Januar 2018 in das zulässige Rechtsmittel gegangen. Konkret wurden durch den Freistaat Sachsen sogenannte Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundessozialgericht auf den Weg gebracht. Eine davon ist inzwischen schon abgewiesen, also als unbegründet erklärt; in dem anderen Verfahren steht die Entscheidung noch aus.

Weiter erklärt der Innenminister, dass man noch andere ausstehende Urteile von Landessozialgerichten in der Sache abwarte - wie ich aus der Antwort des Innenministers herauslese, mit der Absicht, wenn die Prozesslage es hergebe, dann auch noch in das Revisionsverfahren gehen zu wollen - alles als einzige Verweigerungshandlung, Sperre, Blockade hier in Sachsen.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Auf einen Nenner gebracht: Die Sächsische Staatsregierung denkt nicht daran, den Vorgaben der Rechtsprechung über den Einzelfall hinaus nachzugeben und den 10.000 Betroffenen, darunter noch im aktiven Dienst befindlichen Beamtinnen und Beamten, die ihnen zustehenden Rentenansprüche zu gewähren, solange auch nur noch ein Urteil, nur noch eine Entscheidung, nur noch ein denkbarer Rechtsbehelf aussteht. Das ist borniert, nachdem die anderen Bundesländer alle durch die Bank sich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und der eigenen Ländersozialgerichte quer über die ostdeutschen Länder bereits angeschlossen haben.

Bis alle Verfahren abgeschlossen sind, so offensichtlich die Denke der Staatsregierung, fließt noch viel Wasser die Elbe hinab. Zieht man in Betracht, dass viele derart Betroffene mittlerweile hochbetagt sind, könnte man meinen, die Staatsregierung setze auf eine teilbiologische Lösung des Problems. Das ist natürlich in hohem Maße unanständig. Daher haben wir diesen Antrag heute auf die Tagesordnung gesetzt, um der Staatsregierung auf diesem Wege noch einmal Druck beziehungsweise Dampf zu machen, damit die Betroffenen noch in diesem Leben zu ihrem Recht kommen, das ihnen im Grunde nur noch Sachsen verwehrt.

Im Einzelnen, kurz zusammengefasst, ergibt sich aus dem Antrag: Die Urteile des Sächsischen Sozialgerichts von Anfang 2018 sollen ohne weitere juristische Winkelzüge von Amts wegen überprüft werden, Feststellungsbescheide sollen auf der Grundlage der Rechtsprechung, die inzwischen völlig belastbar und offensichtlich völlig einheitlich ist, vom Bundessozialgericht und mehreren Landessozialgerichten aus ergehen, also neue Bescheide sollen gefasst werden. Dass es auch im konkreten Verwaltungsbezug ohne Weiteres unkompliziert möglich ist und funktioniert, zeigt das Land Brandenburg beziehungsweise das Ministerium des Innern mit einem Rundschreiben, datiert vom Juli 2009, unter der Überschrift „Angehörige des Sonderversorgungssystems der Deutschen Volkspolizei, der Feuerwehren und der Strafvollzugsbeamten der ehemaligen DDR können höhere Renten erhalten." Dass dies auch in Sachsen von Amtswegen geschieht, ist uns besonders wichtig, um nicht noch einmal den Einzelauftrag und ähnliches mehr aufrufen zu müssen und weitere Zeit zu verlieren.

Wir möchten, dass alle, die Anspruch haben, auch in den Genuss der Riester- und Altersrente kommen, was im Einzelfall bis zu mehreren 100 Euro im Monat ausmachen kann, wovon insbesondere niedrige Dienstgrade profitieren. Weiter möchten wir eventuelle Nachzahlungen rückwirkend für den gesamten Zeitraum des bisherigen Rentenbezugs und nicht nur etwa für einzelne Jahre.

Wir wollen auch, dass die überprüfenden Behörden personell so ausgestattet werden, dass die Überprüfung rasch vorangeht und die Betroffenen nicht noch weitere Jahre auf neue Bescheide warten müssen, weil ein Engpass besteht. Es gibt ein Beispiel aus Sachsen-Anhalt, die „Deutsche Zeitung“ hat davon am 17. Oktober 2018 berichtet: Dort waren durch die zuständige Behörde zunächst nur drei Bedienstete bei 12.000 geschätzten Fällen an diese Aufgabe gesetzt worden. Das dauert dann natürlich Jahre. Das hat man inzwischen behoben. Nachdem sich ein Feuerwehrhauptmann an die Presse wandte und dort zitiert wurde: „Das ist sehr unfair gegenüber den Kameraden und Kollegen, die Jahrzehnte für die Bürger gearbeitet haben. Viele sind auch schon weggestorben. Ich bin 70 Jahre und muss noch warten, wer weiß, ob ich es noch erlebe." Das hat dann zu einer Veränderung in Sachsen-Anhalt geführt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren der Regierungskoalition! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Wir haben in diesem Hause in den letzten Monaten und in den letzten Jahren des öfteren von verschiedener Seite gehört, dass sich der Sächsische Landtag auch der Fälle noch annimmt, wo es offensichtlich eine Benachteiligung, eine Verletzung von Interessen Ostdeutscher gibt. Das ist ein solcher konkreter Fall. Das ist ein handgreiflicher Fall der Verschleppung zum Nachteil von Polizistinnen und Polizisten, von Menschen, die zu erheblichen Teilen auch nach der Wende in den Bereichen der Polizei in Sachsen ihren Dienst tun. Deshalb wollen wir, dass wir das jetzt relativ schnell klären. Wir bitten das Parlament und alle Abgeordneten, unserem Antrag zuzustimmen.Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

 

2. Rede und anschließendes Schlusswort

Herr Präsident!

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!

Noch einmal: Berlin hat keine Urteile abgewartet. Brandenburg hat keine Urteile abgewartet. Respektive hat man gesagt: die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes in der Frage der Jahresendprämie mit dem Grundsatz, dass die weiteren, neben der Grundbesoldung zu DDR-Zeiten geleisteten finanziellen Zahlungen genauso anrechnungsfähig sind, wie sie es bei westdeutschen Polizeibeamten sind.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!)

Warum sollten sie bei Ostdeutschen nicht anrechnungsfähig sein, wenn sie bei Westdeutschen anrechnungsfähig sind? Das ist doch der Logikschluss der Brandenburger und der Berliner gewesen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es auch durch, wie ich vorhin sagte. Im Januar 2019 kam das Urteil in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist der Rechtsbehelf auch zu Ende. Jetzt stehen nur noch wir ganz allein mit unseren zwei versprengten Anträgen auf Zulassung der Revision, von denen einer entschieden ist.

Jetzt zu erklären, wir sind bei dem einen Senat zwar durch und warten nun ab, wie der andere Senat entscheidet, das geht beim allerbesten Willen nicht. Ich weiß nicht, wie viele Juristen beim Oberlandesgericht, beim Bundessozialgericht oder wo auch immer waren. Die Rechtsprechung der Senate in solchen Grundsatzfragen geht weiß Gott nicht auseinander. Das ist doch die blanke Augenwischerei, was der Innenminister in diesem Zusammenhang aufschreibt.

(Martin Modschiedler, CDU: Nein!)

- Selbstverständlich, Herr Kollege. Das wissen Sie doch.

(Martin Modschiedler, CDU: Nein!)

Sie wissen doch auch, dass Berlin nicht in Hülle und Fülle Geld hat. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben auch nicht in Hülle und Fülle Geld. Keines der Länder hat gesagt: Wir warten jetzt, bis der allerletzte Sachse gewonnen oder verloren hat, und dann ziehen wir in den Krieg.

Nein, sie haben einfach gesagt: Damit die Menschen noch zu Lebzeiten dazu kommen, erkennen wir jetzt das an, was aus mehreren inhaltsgleichen Entscheidungen eindeutig erkennbar ist, auch wenn die Klägerinnen und Kläger unterschiedliche Menschen waren. Ich kann ja sagen, dass ich immer nur an den zahle, der sein Urteil erreicht hat. Dann müssen eben noch 9 999 klagen.

Oder ich sage - das wollen wir im Grunde genommen mit diesem Antrag -: Nein, wir, das Parlament, setzen uns gemeinsam - nicht nur DIE LINKE - für die Rechtsbenachteiligung Ostdeutscher ein. Wir setzen uns dafür ein, was von der SPD versprochen wird, was von anderen Leuten versprochen wird. Jetzt haben wir so einen Fall, bei dem wir schlicht und ergreifend sagen, wir müssen endlich etwas reparieren.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das sagen sie nicht!)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt: Nein, es gibt theoretisch die Möglichkeit, dass anders entschieden wird. Aber das ist doch völlig absurd!

(Martin Modschiedler, CDU: Wieso ist das absurd?!)

Weil fünf bis sechs Urteile vorliegen.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Herr Kollege, weil sechs Urteile vorliegen.

(Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)

Das ist doch die Frage. Das Parlament soll doch keine Rechtsprechung machen, sondern das Parlament soll sagen: So, wie das in anderen Ländern für die betagten Landeskinder entschieden worden ist - dass sie jetzt die entsprechende Zulage bekommen -, empfehlen wir der Staatsregierung dies auch. Es geht doch um diese symbolische Entscheidung. Staatsregierung, prüfe einmal. Der Innenminister will, wie es hier drinsteht, noch prüfen, ob er nicht irgendwo einen Revisionsgrund herbekommt. Das könnte ja vom letzten Verfahren noch offen sein.

2. Vizepräsident Horst Wehner: Herr Bartl, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Klaus Bartl. DIE LINKE: Selbstverständlich, Herr Präsident.

2. Vizepräsident Horst Wehner: Bitte sehr.

[…]

Klaus Bartl, DIE LINKE: Wenn es einen Rechtsweg gibt, dann ist es immer legal, diesen zu beschreiten. Selbstverständlich geht das.

Aber ich sage es noch einmal: In allen anderen Bundesländern, ganz egal, welche Koalitionen, welche regierungstragenden Mehrheiten herrschen, hat man sich im Interesse der Anwärter und Anwärterinnen entschieden, das jetzt zu machen. Ich habe doch die Position der SPD zur Kenntnis genommen. Sie sagen, das ist normalerweise korrekt.

1994/1995 gab es eine Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Übernahme von Polizistinnen und Polizisten. Die absolute große Masse ist übernommen worden. Die sind alle in den Dienst gegangen und ich kenne keine Entwicklung, dass sie sich im Dienst nicht bewährt hätten. Jetzt wird bis zum bitteren Ende - bis zum allerletzten Klopfen beim Bundessozialgericht, ob noch irgendwo etwas ist - das so lange wie möglich hinausgezögert, anders als bei den Landeskindern in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und jetzt auch in Thüringen. Das war auch ohne Landesgerichtsurteil.

(Martin Modschiedler, CDU: Es wird nicht hinausgezögert!)

Das wissen wir doch gemeinsam. Wenn ich eine BSG-Grundsatzentscheidung habe, auch wenn sie die Jahresendprämie betrifft, wenn drei andere Landessozialgerichte mit verschiedenen Entscheidungen in dieselbe Richtung gehen und wenn dann auf die Revisionszulassung das Bundessozialgericht abweist, wo soll dann noch eine andere Entscheidung herkommen? Ich sage es klipp und klar: Wir wollen bis zuletzt Zeit gewinnen und dann wissen wir, woran wir sind.

Damit bin ich am Ende meiner Redezeit.

2. Vizepräsident Horst Wehner: Sie können zum Schlusswort kommen.

Klaus Bartl, DIE LINKE: Ich lese Ihnen eine E-Mail vor, die mein Fraktionsvorsitzender erhalten hat, nachdem der Verfasser von dieser Absicht, das zu thematisieren, Kenntnis erlangt hat. In dieser E-Mail vom 9. März steht geschrieben: zunächst die Anrede, dann geht es um diesen Antrag, von dem er Kenntnis erlangt hat. Dann heißt es: „Ich habe mir den Verlauf meines Verfahrens zum Verpflegungs- und Bekleidungsgeld im Freistaat Sachsen mit einer Dauer von zehn Jahren zusammengestellt."

Antrag als Anspruchsberechtigter im Widerspruchsverfahren vom Polizeiverwaltungsamt in Sachsen im Jahr 2009, Klage vor dem Sozialgericht und Urteil vom 16.12.2012. Urteil weist die Klage zurück, Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sei kein Arbeitsentgelt. Revision - es muss normalerweise Berufung heißen - beim Landessozialgericht, Urteil 02.12.2013, Aktenzeichen aufgeführt. Urteil: Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sind Arbeitsentgelt. Revision Polizeiverwaltungsamt Sachsen vor dem Bundessozialgericht, Urteil Bundessozialgericht vom 30.10.2014, Aktenzeichen, Verfahren wird an das sächsische LSG zurückverwiesen. Auflagen an das LSG, nach den Auflagen zu entscheiden, Ziffer 17, Urteil. Neuverfahren des Verfahrens vor dem Landessozialgericht, 23.01.2018, Urteil, Aktenzeichen. Urteil: Verpflegungs- und Bekleidungsgeld sind Arbeitsentgelt. Polizeiverwaltungsamt legt beim Bundessozialgericht Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen Urteil ein. Beschluss BSG vom 23.01.2018: Beschwerde wird verworfen, keine neue Revision. Urteil des sächsischen Landessozialgerichtes vom 23.01.2018 ist wirksam.

Er hat es! Nach neun Jahren hat er jetzt sein Urteil. Jetzt muss gezahlt werden. An ihn muss der Freistaat zahlen, dann hat er keine Luft mehr. Aber wir lassen offen, ob auch an die anderen 999 gezahlt werden soll. Das ist doch schlicht und ergreifend abstrus, und das Anliegen, das im Antrag steht, nachdem er das Urteil hat - - Er würde ja im Grunde aus der Sicht des Bundessozialgerichts als Einzelner bevorzugt werden. Damit ist doch eigentlich klar, wie die Entscheidungspraxis ist, und beim besten Willen, Herr Staatsminister, mit Respekt, ich verstehe Ihre Stellungnahme nicht.

Ich bitte Sie noch einmal, ganz kurz zu überlegen und innezuhalten. Es geht doch nicht um Klientelpolitik. Hier geht es um die ganz einfache Frage, ob wir gegenüber Menschen - das können Balletttänzer, ehemalige Kohlekumpel oder was auch immer sein - nach einer so langen Zeit, wenn festgestellt ist, es hat nicht alles gepasst -endlich den Anstand haben, es noch zu Lebzeiten für sie zu reparieren. Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)