Bartl: Keine unrechtmäßigen Wahlrechtsausschlüsse bei sächsischen Kommunalwahlen – sofortige Verständigung im Landtag!

 

Zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Antrag von Bundestagsabgeordneten mehrerer Fraktionen, darunter auch der LINKEN, dass es bei den bevorstehenden Europawahlen keine Wahlrechtsausschlüsse für in allen Angelegenheiten Betreute geben darf, erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die Linksfraktion hat bereits einen Gesetzentwurf „zur Behebung verfassungswidriger Wahlrechtsausschlüsse in Sachsen“ in den Landtag eingebracht. In der Rede zur 1. Lesung habe ich angeregt, diesen Gesetzentwurf im Eilverfahren zu behandeln, das es uns ermöglicht, schon bei den Kommunalwahlen inklusiv zu wählen – die bekanntlich zeitgleich mit den Europawahlen stattfinden. Dabei hatten wir uns auf die UN-Behindertenrechtskonvention und ein zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende Januar gestützt, mit dem Klagen gegen diese Wahlrechtsausschlüsse stattgegeben worden war.

Mit der nunmehr im Wege der einstweiligen Anordnung ergangenen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts ist nunmehr verbindlich festgestellt, dass die Durchsetzung dieses elementaren Rechts, des Wahlrechts, für eine davon zu Unrecht ausgeschlossene Gruppe von Menschen keinerlei Aufschub duldet. Daher sind wir nun auch im sächsischen Landtag in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich nicht erst zu den Landtagswahlen, sondern auch bereits bei den Kommunalwahlen Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut oder wegen Schuldunfähigkeit im Maßregelvollzug untergebracht sind, aus freien Stücken an den Wahlen beteiligen können.

Wir müssen nun zu einer interfraktionellen Verständigung kommen, wie es den bisher vom Wahlrecht Ausgeschlossenen ermöglicht wird, an den Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen und wie ihnen diese Möglichkeit bekanntgemacht wird. Dies könnte gegebenenfalls auf einer Sondersitzung des Rechtsausschusses geschehen, bei der zunächst unser Gesetzentwurf Beratungsgegenstand ist und wir eine solche Verständigung erreichen könnten.