„Gesetz über den sozialen Wohnraum im Freistaat Sachsen“

Rede von MdL Enrico Stange während der Ersten Beratung des Gesetzentwur-fes der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/17549

093. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 24.05.2019

 

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Das Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage der heutigen Zeit in deutschen Großstädten. Auch in den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig besteht Wohnungsmangel. Es fehlt an Wohnungen im unteren Preissegment, insbesondere für Einpersonenhaushalte, aber auch für kinderreiche Familien mit einem Bedarf an großen Wohnungen sowie an Wohnungen, die barrierearm oder barrierefrei sind, also für Menschen mit Behinderung, für Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige. Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie 2018 festgestellt, dass allein in den Städten Leipzig und Dresden 87 000 Wohnungen im unteren Preissegment fehlen.

Doch nicht nur in den Großstädten, auch in Klein- und Mittelstädten oder anderen wirtschaftlich dynamischen Regionen werden Wohnungen gebraucht. In ländlichen Regionen und ihren Klein- und Mittelstädten sind zwar oft Überhänge günstiger Wohnungen vorhanden, fehlen allerdings altersgerechte, barrierefreie oder barrierearme sowie familienfähige Wohnungen.

Wohnraum ist ein elementares Bedürfnis und kann durch kein Ersatzgut substituiert werden. Die Wohnraumversorgung ist aufgrund der hohen Bedeutung Bestandteil der Daseinsvorsorge und zählt zu den Kernaufgaben des Sozialstaats. Nach Artikel 7 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Sachsen erkennt der Freistaat Sachsen das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum als Staatsziel an.

Wie Sie wissen, hat DIE LINKE immer wieder auf das Dilemma steigender Wohnkosten, resultierend aus gesellschaftlichen Anforderungen an energetische Sanierungsstandards und Entwicklung der sogenannten Mietnebenkosten einerseits und der nicht mitwachsenden finanziellen Leistungsfähigkeit größerer Mieterinnen-und Mietergruppen andererseits in Sachsen seit 2011 bzw. 2012 hingewiesen. Das ist dann auch die Grundfrage bei der Versorgung mit Wohnraum. Mit dem deutlichen Wachstum vor allem unserer Großstädte hat sich die Lage dadurch verschärft, dass einerseits der marktaktive Leerstand fast gänzlich aufgebraucht ist und andererseits vor allem der privatwirtschaftliche Wohnungsbau mangels erzielbarer Renditen im unteren Preissegment sich auf die Gestellung von höherpreisigem Wohnraum oder Eigentumswohnungen verlegt hat.

Deshalb hat DIE LINKE bereits ein Umsteuern in der Wohnungspolitik und die Zuschussförderung für die Errichtung und Sanierung von Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen gefordert, als die Staatsregierung in ihrem wohnungspolitischen Konzept noch von entspannten Wohnungsmärkten und geförderten Krediten ausgegangen ist. Deshalb haben wir das Thema Wohnen immer wieder in die politische Debatte eingebracht und eine spürbare Ausweitung der sozialen Wohnraumförderung gefordert und uns gegen Spekulationen auf dem Wohnungsmarkt gestellt.

Heute stellt kaum jemand mehr infrage, dass die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine gesellschaftliche Herausforderung ist. Die Frage bleibt nur nach den Konzepten, um den Mangel zu beseitigen und alle Haushalte in Sachsen angemessen mit Wohnraum zu versorgen.

Mit dem nunmehr geltenden Artikel 104 d des Grundgesetzes wird dem Bund die Möglichkeit eröffnet, den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich wichtige Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Damit soll dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und seiner für die Refinanzierungsmieten erforderlichen kostengünstigeren Gestellung begegnet werden. Jetzt sind die Länder im Gegenzug in der Pflicht, auch tatsächlich im notwendigen Umfang den Bau neuer Sozialwohnungen und anderen sozial geförderten Wohnraums wie beschrieben zu ermöglichen und durch entsprechende Belegungsbindung den Bestand an Sozialwohnungen zu sichern. Denn selbst wenn der rein nominale Bedarf gedeckt sein sollte, bleibt die Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter vor allem in den unteren Einkommensgruppen virulent und mithin der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum vermutlich langfristig bestehen.

Um die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu kontrollieren, darf die Bundesregierung künftig von den Ländern im sozialen Wohnungsbau Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Nun gilt es, diese neuen Fördermöglichkeiten schnell im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu nutzen. Die künftigen Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau können hierfür auch genutzt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf der einreichenden Fraktion DIE LINKE macht für den Freistaat Sachsen von Ermächtigung nach Artikel 70 Abs. 1 Grundgesetz Gebrauch, um neue Perspektiven für die Bedarfsdeckung im Wohnungswesen zu entwickeln. Der Bedarf an sozialgeförderten Wohnraum ist gegeben. Mit der Beschlussfassung des Landtags über den vorliegenden Gesetzentwurf zöge der Freistaat Sachsen mit der Gesetzgebung in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gleich.

Das Grundanliegen des Gesetzes ist wie folgt zu umreißen: soziale Wohnraumförderung zugunsten der Haushalte, die sich aus eigenen Kraft nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Im Gegensatz zu den Voraussetzungen der auch zeitlich befristeten Förderrichtlinien im Freistaat Sachsen wie der Richtlinie „Gebundener Mietwohnraum", die an eine bestimmte Gebietskulisse anknüpft, der Richtlinie „Familienwohnen", die ausdrücklich die Förderung von Familien in Mietwohnungen ausschließt, oder der Richtlinie „Integrative Quartiersentwicklung", die wiederum Städte von der Förderung ausnimmt. Die Zuwendungen nach der Richtlinie „Gebundener Mietwohnraum", die bisher nur Leipzig und Dresden enthält, ist mit der Verankerung von Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung durch eine förmliches Gesetz, die die dauerhafte und verstetigte Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum vorsieht, deutlich besser gewährleistet.

Die Kommunen werden als wichtige Partner bei der sozialen Wohnraumförderung gestärkt. Einerseits soll die Kenntnis über die örtliche Wohnungsmarktlage genutzt und andererseits die Mitverantwortung für die Versorgung mit Wohnraum eingefordert werden. Dazu können unter anderem Zielvereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen, den Kommunen und Dritten als neues Instrument sozialer Wohnraumförderung abgeschlossen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheins anzuheben: für einen Einpersonenhaushalt auf 19 500 Euro, für einen Zweipersonenhaushalt 30 000 Euro und zusätzlich 7 500 Euro für jede weitere Person im Jahr. Diese Anhebung ist notwendig, da die bestehenden Grenzen nicht ausreichen, um vor einer Überlastung durch Mietzahlungen zu schützen.

Die Pflicht des Staatsministeriums des Innern gegenüber dem Landtag über die Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum und die Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes bis zum 30. Juni jährlich zu berichten, dient der verstetigten Kontrolle und einem größeren Augenwerk über die Wirksamkeit der sozialen Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen. Der Bericht soll zudem die Entwicklung des Wohnungsmarktes kontinuierlich erfassen, um daraus auch erforderliche Anpassungen an die Bedarfe ableiten zu können.

Der jüngste Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat noch einmal deutlich herausgestellt, dass Armut ein Problem von Mieterinnen ist. Menschen, die in Armut leben sind fast ausschließlich eben Mieterinnen. Daher kommt der Wohnungspolitik auch eine ganz entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Armut zu.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die soziale Wohnraumförderung in Sachsen voranbringen, bestehende Einzelregelungen zum Beispiel verschiedene Förderrichtlinien in einem Gesetz zusammenfassen, Zuständigkeiten klären und Kompetenzen bündeln - zum Beispiel durch eine Kooperation von Kommunen und Freistaat -, kurzfristige Maßnahmen und Unsicherheiten beseitigen und die soziale Wohnraumförderung als langfristiges Ziel festschreiben und einen klaren Auftrag formulieren, ausreichend sozialen Wohnungsbau in Sachsen zu realisieren.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)