Gorskih: Kinderrechte ins Grundgesetz jetzt – Sachsen-CDU zu Einsicht und Umkehr aufgerufen / LINKE drängen Kenia-Bündnis

 

„Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen!“ Diesen Antrag bringt die Linksfraktion jetzt in den Landtag ein. Dazu erklärt Anna Gorskih, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Vor zwei Jahren stimmte die CDU/SPD-Koalition in Sachsen gegen den Antrag der Linksfraktion (Landtags-Drucksache 6/11397), die Initiative für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu ergreifen. Jetzt startet unsere Fraktion in der neuen Wahlperiode einen erneuten Vorstoß – so haben wir es gerade beschlossen. Damals blockierten die CDU und ihr Ministerpräsident Kretschmer; sie sollten den nur in Sachsen arbeitsfreien Buß- und Bettag morgen zur Einsicht und Umkehr nutzen und diesmal „Ja“ sagen. Denn morgen vor 30 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen.

Deshalb wird am 20. November weltweit der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Für die längst überfällige Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz liegt jetzt der offizielle Formulierungsvorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf dem Tisch. Drei Jahre hat es gedauert, bis Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat. Bis zu ihrer zeitgemäßen Anwendung im Grundgesetz dürfen nicht weitere 30 Jahre ins Land ziehen, sonst sehen wir wirklich alt aus!

Mir ist vor allem wichtig, dass jedes Kind bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, „einen Anspruch auf Gehör und Berücksichtigung seiner Meinung“ hat. Dies entspricht meiner Überzeugung, dass jeder Mensch, der von politischen Entscheidungen betroffen ist, auch das Recht auf Mitsprache und Mitbestimmung haben muss. Gerade die Fridays-for-Future-Bewegung hat gezeigt, dass elementare Interessen der jungen Generation – wie z.B. der Erhalt einer intakten Umwelt – unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt werden.

Es war im letzten Jahrhundert ein epochaler Fortschritt, von der „elterlichen Gewalt“ zur „elterlichen Sorge“ zu gelangen. Jetzt im 21. Jahrhundert steht der nächste zivilisatorische Sprung auf der Tagesordnung: Dass Kinder nicht mehr nur im günstigsten Fall als Objekte des guten Willens der Erwachsenen betrachtet werden, sondern als eigenständige Persönlichkeiten, die Respekt verdient haben und deren Wohl „bei allem staatlichen Handeln“ „vorrangig“ zu berücksichtigen ist.