Juliane Nagel: Überwachung von Fußballfans noch immer nicht komplett aufgearbeitet – Anträge auf Prüfung sofort bearbeiten!

 

lm Zuge der beiden ergebnislos eingestellten Ermittlungsverfahren gegen antirassistische Fußballfans bzw. politisch Engagierte in den Jahren 2013-2018 (AZ. 371 Js 98/15 und 370 Js 108/15) haben sowohl vormals Beschuldigte als auch von Überwachungsmaßnahmen Drittbetroffene beantragt, die Rechtmäßigkeit der Überwachung zu überprüfen. Eine Kleine Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Juliane Nagel zeigt nun, dass es bei der Bearbeitung dieser Anträge zu massiven Verzögerungen kommt (Drucksache 7/ 520). Die Fragestellerin erklärt:

„Gegen die jahrelange Überwachung konnten sich die vielen zu Unrecht Beschuldigten nicht anders juristisch wehren als Anträge auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von staatlicher Überwachung zu stellen. Auch zahlreiche Drittbetroffene, mit denen die Beschuldigten in Kontakt standen, versuchen sich im Nachhinein zu wehren. Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Telefonüberwachung, Personenobservation und den Einsatz eines IMSI-Catchers sind insgesamt 31 Personen aus dem ersten Verfahren und 53 Personen aus dem zweiten Verfahren vor Gericht gegangen. Im ersten Verfahren wurden bisher 18 von 31 Anträgen bearbeitet, im zweiten Verfahren noch kein einziger.

Die benannten 18 Anträge wurden vom Amtsgericht Dresden als unbegründet zurückgewiesen, drei Drittbetroffene und ein ehemals Beschuldigter haben dagegen Rechtsmittel eingelegt. In zwei Fällen dieser sofortigen Beschwerden hat das Landgericht Dresden bisher entschieden. Zwar wurde die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung und -aufzeichnungen dabei als rechtmäßig bestätigt, die konkrete Vollzugspraxis aber als rechtswidrig bewertet. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte 2018 bereits beanstandet, dass Drittbetroffene nicht über die sie betreffenden Überwachungsmaßnahmen informiert wurden und Telefondaten von Rechtsanwälten und Journalisten zum Teil jahrelang nicht gelöscht wurden.

Ich fordere die sofortige Bearbeitung der Anträge. Die Betroffenen, deren Privatsphäre jahrelang aufgrund von unbegründeten Verdächtigungen ausgespäht wurde, haben ein Recht darauf!“

Hintergrund

Nach drei Jahren wurde im November 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen 14 Personen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach §129 Strafgesetzbuch ergebnislos eingestellt. Das Gros der Beschuldigten, darunter ein Fansozialarbeiter, wurde über die gesamte Zeit ausgespäht und überwacht (Telekommunikation sowie Observationen). Diese Grundrechtseingriffe betreffen insgesamt etwa 240 Personen, darunter auch Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten.

Von 2015 bis 2018 lief zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren im Fanmilieu der BSG Chemie Leipzig gegen 24 Personen, denen vorgeworfen wurde, der Gruppierung „Ultra Youth“ anzugehören, die als „Vereinigung im Sinne von § 129 StGB anzusehen“ sei. Nach monatelangen Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen wurde das Verfahren mit Verfügung vom 7. Juni 2018 eingestellt. Wiederum waren auch Berufsgeheimnisträger, mindestens drei Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und ein Journalist, von den Überwachungsmaßnahmen betroffen.