Franz Sodann, Nico Brünler: Kleine Gewerbetreibende brauchen ein befristetes Grundeinkommen, damit keine Insolvenzwelle rollt

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Zum Prioritätenantrag der Linksfraktion „Künstler*innen und Kulturschaffende vor Armut in der Krise schützen: Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer*innen!“ (Drucksache 7/2685) erklärt der kulturpolitische Sprecher Franz Sodann:

„Wir fordern ein befristetes Grundeinkommenvon 1.180 Euro monatlich, das auf Antrag vom Land gezahlt wird. Es soll Soloselbstständigen sowie Kleinunternehmerinnen und -unternehmern beim Lebensunterhalt helfen, solange diese wegen der Pandemie ihre künstlerische, gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausüben können. Wir müssen eine Insolvenzwelle verhindern.

Es geht um Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende, Inhaberinnen und Inhaber von Reisebüros, Gastronominnen und Gastronomen, Dozentinnen und Dozenten, die Betreiberinnen und Betreiber von Verkaufsständen, Schaustellerinnen und Schausteller, Friseurinnen und Friseure sowie viele weitere. Ihnen bringt Hartz IV keine Sicherheit, denn es ist mit hohen Hürden versehen, mit bürokratischem Aufwand verbunden und auch wegen der Anrechnung anderer Einkünfte nicht wirklich hilfreich. Im Mai erhielten nur 27.000 Selbständige Hartz IV, von bundesweit 4,1 Millionen. Auch die übrigen Hilfsprogramme fördern nur Betriebskosten, keine Lebenshaltungskosten. Viele Betroffene sind durch die Pandemie noch weiter in die finanzielle Misere gedrückt worden und weit von früheren Umsätzen entfernt. Die Staatsregierung muss ihnen endlich helfen!“

Nico Brünler, zuständig für Wirtschaftspolitik, fügt hinzu:

Laut dem DIW-Berlin ist die Corona-Krise vor allem eine Krise der Selbständigen. Viele von haben durch den Nachfrageausfall weite Teile ihre Einkommensgrundlage verloren. Demnach betrifft das rund 60 Prozent der Soloselbständigen. Die geringen Liquiditätsreserven, sofern sie denn vorhanden waren, sind aufgebraucht. Da nutzen Bundeszuschüsse für Betriebskosten wenig, denn die haben viele Soloselbständige nur in geringem Umfang. Es geht um den Lebensunterhalt. Da rächt sich wieder der sächsische Sonderweg, Soforthilfen nur als Kredite zu gewähren.

Gerade in Sachsen haben in den 90er Jahren viele den Weg in eine bescheidene Selbständigkeit gesucht, um nicht arbeitslos zu werden. Oft hat es nie für große Sprünge oder eine üppige Altersvorsorge gereicht. Für diese Menschen kommen Kredite nicht in Frage: Sie haben Angst vor einer endlosen Schuldenspirale. Wenn wir nicht massenhaft Geschäftsaufgaben erleben wollen, müssen wir ihnen dringend mit einem befristeten Grundeinkommen helfen.“