Rico Gebhardt: Der Prozess der AfD-Listenaufstellung ist ein Fall für den Staatsanwalt

 

Gestern Abend hat der Landtag die Wahleinsprüche der AfD gegen die Landtagswahl 2019 zurückgewiesen und die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses bestätigt. Dazu sagt Rico Gebhardt, Sprecher der Linksfraktion für Rechtspolitik:

„Die AfD ist nicht Opfer – sondern die Herren Urban, Zwerg, Keiler und andere sind Täter, weil sie nicht in der Lage waren, als Spitzenkräfte eine rechtskonforme Aufstellungsversammlung durchführen zu lassen. Sie haben das Chaos selbst angerichtet und es ist verwunderlich, dass ihre Partei mit ihnen bisher so nachsichtig umgeht. Aber das muss die AfD intern klären.

Der Wahlprüfungsausschuss kam zum Ergebnis, dass die AfD in qualifiziert rechtswidriger Weise gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstoßen hat, als sie mitten in ihrer Listenaufstellung das Wahlverfahren änderte. Mit den Folgen ihrer Dämlichkeit muss die Partei leben – die kann sie niemandem in die Schuhe schieben. Hinter der teilweisen Nichtzulassung ihrer Landesliste steckt kein Verschwörungskomplott, sondern schlicht ihr Unvermögen, ein gesetzkonformes Nominierungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Die AfD wurde sogar bessergestellt als alle anderen bisher Einspruchsführenden: Denn nicht nur hat der Landeswahlausschuss sie umfassend beraten, was gut und richtig ist – sondern das Verfassungsgericht hat ihr äußerst ausnahmsweise vorgelagerten Rechtsschutz gewährt, der nach dem Gesetz gar nicht vorgesehen ist.

Wenn man den gesamten Vorgang genauer betrachtet, muss man den Eindruck gewinnen, dass dieser ein Fall für den Staatsanwalt ist. Die Partei hat insgesamt vier Landeslisten beim Landeswahlausschuss eingereicht, von denen sie keine zurückgenommen hat. Dazu hat sie Protokolle von Niederschriften derselben Versammlung vorgelegt, die unterschiedliche Inhalte aufweisen, dazu jeweils die entsprechenden Versicherungen an Eides Statt in verschiedenen Ausführungen sowie Protokolle von Aufstellungsversammlungen, die nicht von allen dafür vorgesehenen Funktionsträgern unterzeichnet sind. Das alles sollte eigentlich genug Anlass zu Ermittlungen geben.

Mit ihrem Unvermögen hat die AfD einen Haufen Leute sinnlos beschäftigt: Landeswahlausschuss, Wahlprüfungs- und auch den Untersuchungsausschuss.“

Zur vollständigen Rede: www.linksfraktionsachsen.de/nc/reden/redendetail/news/rede-zu-den-beschlussempfehlungen-des-wahlpruefungsausschusses-zu-den-wahleinspruechen-der-afd-bzw-v/