Rico Gebhardt: Koalition stimmt gegen Parlamentsbeteiligungsgesetz – keine Verordnung ohne Landtags-Zustimmung!

 

Im Verfassungs- und Rechtsausschuss haben heute CDU, GRÜNE und SPD den Entwurf der Linksfraktion für ein Infektionsschutzbeteiligungsgesetz (Drucksache 7/2259) und den dazu vorgelegten Änderungsantrag zur Einführung eines Parlamentsvorbehaltes abgelehnt.

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische SprecherRico Gebhardt:

„Der Landtag hat den Entwurf der Staatsregierung für die nächste Corona-Schutzverordnung erstmals vorab bekommen, morgen gibt es eine Sondersitzung des Bildungs- und des Sozialausschusses. Ich erkenne an, dass die Koalition Schritte in Richtung Parlamentsbeteiligung geht. Unser beharrliches Mahnen seit Mai hat offenbar gefruchtet.

Im Pandemiefall muss das Parlament ständig beteiligt werden, mindestens mit seinen zuständigen Fachausschüssen. Dafür ist aber eine gesetzliche Grundlage notwendig – auf den guten Willen der Staatsregierung darf sich der Landtag nicht verlassen müssen. Genau das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs, den die Koalition heute vom Tisch gewischt hat. Mit einem Änderungsantrag hatten wir konkretisiert, was wir weiterhin für notwendig halten: erstens eine klare Informationspflicht vor dem geplanten Erlass oder der Änderung einer Rechtsverordnung zur Pandemiebekämpfung, zweitens die Pflicht zur Beteiligung des Landtags, in Eilfällen auch rückwirkend.

Drittens und vor allem fordern wir einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments. Ohne Zustimmung des Landtages soll eine Verordnung zur Pandemiebekämpfung weder erlassen noch verlängert, geändert oder aufgehoben werden dürfen. Ist ein Votum des Landtages nicht kurzfristig möglich, ist die Verordnung dem Landtag oder einem vom Landtag hierzu berufenen Ausschuss binnen sieben Tagen zur nachträglichen Zustimmung vorzulegen. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt oder nicht erteilt, soll die Verordnung mit Ablauf des siebenten Tages nach ihrer Verkündung automatisch wieder außer Kraft treten.

Diese Regelung würde die Parlamentsbeteiligung tatsächlich absichern. Dass die Koalition sie (noch) nicht will, spricht für sich.“