Sarah Buddeberg: Kenntnisnahme eines Verordnungsentwurfs ist noch lange keine Mitbestimmung

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Zur gestrigen Sondersitzung des Sozial- und des Bildungsausschusses zur neuen Corona-Schutzverordnung für Sachsen erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Sarah Buddeberg:

„Erstmals hat die Staatsregierung dem Landtag den Entwurf ihrer neuen Corona-Schutzverordnung vorab zugeleitet. Das ist im Prinzip ein richtiger Schritt, den wir monatelang eingefordert haben. Es ist nur konsequent, dass die Ausschüsse gestern beraten haben. In der Sitzung hat sich die Regierung angehört, was die Abgeordneten zu sagen hatten. Ich bin gespannt, ob unsere Überlegungen in die neue Verordnung einfließen, die das Kabinett heute beschließen will. Wir hatten leider keine Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen.

Die Regierung ist nach wie vor nicht verpflichtet, den Landtag an Entscheidungen zu beteiligen. Wir fordern, dass es keine Schutzverordnung ohne vorherige oder schnell nachträglich eingeholte Zustimmung des Parlaments gibt. Eine solche Regelung hat die Koalition aber erst gestern abgelehnt. Dass der Landtag über eine veraltete Unterrichtung debattieren darf, ist noch lange keine echte Beteiligung. Die wäre aber wichtig – schließlich müssen für den Infektionsschutz vorübergehend Grundrechte eingeschränkt werden. Dabei muss das Parlament die Regierung kontrollieren können. Eine Beteiligungssimulation reicht nicht.“