Antje Feiks: Bis zu 10.000 Kilometern öffentlicher Wege, Straßen und Plätze in Sachsen droht ab dem Jahresende die Privatisierung

 

Zur heutigen ersten Lesung des Entwurfs der Linksfraktion für ein „Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 7/4800) sagt Antje Feiks, Sprecherin für den ländlichen Raum:

„Es gilt vielen vielleicht als rein technisches Problem und hat bisher öffentlich kaum eine Rolle gespielt: Aber wenn nicht bis zum Jahresende gehandelt wird, drohen die Sächsinnen und Sachsen einen Großteil der öffentlichen Infrastruktur an Private zu verlieren. Es geht um bis zu 10.000 Kilometer öffentliche Wege, Straßen und Plätze!

Historisch bedingt sind viele noch nicht in die örtlichen Bestandsverzeichnisse eingetragen. Mit der am 20. August 2019 in Kraft getretenen Änderung des Straßengesetzes (§ 54 Absatz 3 SächsStrG) hat es der Landtag den Kommunen auferlegt, dies nachzuholen. Alle Wege und Flächen, an denen bis Ende 2020 kein öffentliches Interesse gemeldet wird und die nicht bis Ende 2022 ins Bestandsverzeichnis eingetragen sind, verlieren ihren derzeitigen öffentlichen Status. Eine so umfangreiche Aufgabe können die Kommunen nicht erfüllen, schon gar nicht im Corona-Jahr 2020. Auch mittelfristig wird ein erheblicher Aufwand nötig sein. Dadurch werden die Melde- und Eintragungsfristen nicht gehalten werden können. Die betreffenden Straßen, Wege und Plätze erhalten dann automatisch den Status ,privat‘.

Ich sehe vor mir schon den weggepflügten Wanderweg, den umzäunten Badesee oder das ,Privatweg‘-Schild auf einem Reit- und Radweg. Betroffen ist insbesondere die Bürgerinnen und Bürger abseits der Großstädte, insbesondere der Rad-, Reit- und Wandertourismus sowie die Land- und Forstwirtschaft. Allen drohen dann Sperrungen, Rückbau oder der Verfall bisher öffentlich zugänglicher Straßen, Wege und Plätze.

Bei Krankenhäusern oder kommunalen Wohnungen werden Privatisierungen zurecht stark kritisiert, aber hier ist der Aufschrei zu Unrecht bislang ausgeblieben. Wir verteidigen öffentliches Eigentum und fordern deshalb, die Fristenregelung im Straßengesetz ersatzlos zu streichen. Nur dann haben die Kommunen genug Zeit, um die öffentliche Infrastruktur für die Öffentlichkeit zu sichern. Grund genug ist schon der Umstand, dass die Staatsregierung bis heute weder die Dringlichkeit des Themas erkannt noch die Kommunen ausreichend informiert und unterstützt hat.“