Nico Brünler: Tilgungsfrist in der Verfassung erweist sich als große Gefahr für den Freistaat – jetzt Folgen analysieren und umsteuern!

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Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf (Drucksache 7/7337), dem Landtag bis Ende November 2021 ein Gutachten zu den Folgen der Schuldenbremse in Sachsen vorzulegen. Damit soll sie eine fachlich geeignete und hinreichend unabhängige Institution beauftragen. Insbesondere soll untersucht werden, welche Folgen verschiedene Tilgungsfristen bei den Corona-Krediten und die daraus folgenden Ausgaben für die Wirtschaft, das Bildungssystem, den Sozialstaat, die Infrastruktur oder das Gesundheitssystem hätten.

Dazu sagt Nico Brünler, Sprecher der Linksfraktion für Haushalts- und Finanzpolitik:

„Am 9. April 2020 hat der Landtag die Staatsregierung ermächtigt, Kredite von bis zu sechs Milliarden Euro aufzunehmen – damit soll die Notsituation bewältigt werden, in der sich unser Land infolge der Corona-Pandemie befindet. Artikel 95 der Landesverfassung bestimmt sowohl das Neuverschuldungsverbot als auch die Ausnahmeregelungen, vor allem aber ist dort festgelegt, dass die Kredite binnen acht Jahren zu tilgen sind. Diese Klausel erweist sich nun als enorme Gefahr für die Handlungsfähigkeit des Freistaates. Insbesondere notwendige Investitionen in Soziales, Gesundheit und Infrastruktur müssten unterbleiben, wenn die Vorgabe umgesetzt wird.

Wir erwarten, dass dieser Kreditrahmen komplett ausgeschöpft werden wird. Zur Tilgung müssten dem Staatshaushalt dann ab 2023 jährlich 750 Millionen Euro entzogen werden, wenn die 8-Jahre-Regel bestehen bleibt. Die im Jahr 2020 bereits aufgenommenen Kredite in Höhe von reichlich 1,75 Milliarden Euro verursachen schon jetzt eine Tilgungsverpflichtung von fast 300 Millionen Euro im Jahr. Das ist mehr als das Doppelte dessen, was der Freistaat bisher jährlich in die Bildungsinfrastruktur von Kindergärten und Schulen investiert! Mit den dann notwendigen Kürzungen käme Sachsen nicht aus der Krise, sondern stürzte gleich in neue Krisen.

Für uns steht fest: Die Landesverfassung muss geändert werden, damit mehr Zeit für die Tilgung bleibt. Die 8-Jahre-Regel muss weg, damit Sachsen aus seinen Schulden herauswachsen kann. Die Staatsregierung sollte jetzt unabhängig analysieren lassen, welche Schäden andernfalls drohen. Außerdem sollte sie eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, an der nicht nur Kommunen, Gewerkschaften, Wissenschaft, Kirchen, Wirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände mitwirken. Die Frage lautet: Ist die Schuldenbremse noch zeitgemäß? Wir sagen: Nein.“