Antonia Mertsching: Abpumpen am Holzberg ohne Genehmigung ist wie Fahren ohne Führerschein - illegal!

 

„Aus einem Dokument des Regierungspräsidium Leipzig vom 13.01.2006 geht hervor, dass es im Zeitraum von 2003 bis 2007 im Holzberg illegale Verfüllungen gab. Bei den infolge genommenen Bodenproben waren die Schwellwerte für gesundheitsschädliche Stoffe überschritten. Während dieses Zeitraums wurde zudem schadstoffbelastetes Wasser aus dem Holzberg in die naheliegende Lossa gepumpt, die sich in der Trinkwasserschutzzone III befindet.

Wie eine Kleine Anfrage (Drucksache 7/12155) nun offenlegt, findet sich weder in den Akten der unteren Wasserbehörde noch des Sächsischen Oberbergamts Bescheide für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Sümpfungswassers aus dem Steinbruchrestloch Holzberg in die Lossa. Der damalige Eigentümer berief sich auf eine Gestattung aus DDR-Zeit: „Allerdings ist die genannte Nutzungsgenehmigung von 1970 nicht mehr auffindbar.“ (Drucksache 7/12687)

Dazu erklärt Antonia Mertsching, Sprecherin für Umweltpolitik:

„Eine nicht auffindbare Genehmigung ist meines Erachtens nicht existent -  eine darauf basierende genehmigungspflichtige Maßnahme demnach illegal. Spätestens mit einem Eigentümerwechsel hätte eine Erlaubnis erteilt werden müssen. Aus der Anfrage geht hervor, dass der Firma KAFRIL GmbH zu keinem Zeitpunkt eine wasserrechtliche Nutzungsgenehmigung vorlag. Wir haben es hier mit einem weiteren Beispiel von unternehmerfreundlichem Behördenversagen zu tun.“

Im Zeitraum von Juli 2018 bis November 2019 wurden durch KAFRIL ca. 30 Millionen Liter Wasser - das entspricht ca. 700 Tanklastzügen - im Holzberg abgepumpt und in die Lossa eingeleitet. Das geht aus einer dem Umweltministerium vorliegenden hydrologischen Betrachtung von Dr. Martin Treiber hervor. Dabei kam es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des besonders schützenswerten Flachwasserbiotops. Nach Behördenangaben wurde KAFRIL mehrfach mündlich auf die Unzulässigkeit von Gewässerbenutzungen ohne entsprechende wasserrechtliche Erlaubnisse hingewiesen. „Eine schriftliche Anordnung durch die untere Wasserbehörde zur Einstellung des Abpumpens erfolgte nicht.“

Dazu Antonia Mertsching:

„Der Eigentümer ignorierte offenbar wiederholt die behördlichen Aufforderungen und setzte die illegale Wasserentnahme sowie Einleitung in die Lossa, also in eine Trinkwasserschutzzone III fort. Wie die Kleine Anfrage belegt, tat er dies mit dem Wissen, keine Genehmigung dafür zu besitzen. Die Behörden wurden erst nach wiederholter Aufforderung an den Landkreis Leipzig und Erstattung einer Anzeige tätig. Inzwischen kenne ich mehrere solcher Fälle und frage mich, wen die Umweltbehörden schützen: unsere Lebensgrundlagen oder Unternehmensinteressen?“