Verbeamtung schafft Zwei-Klassen-Lehrerschaft in Sachsen

Falken: Verbeamtung schafft Zwei-Klassen-Lehrerschaft

Zum Koalitionskompromiss bei der Lehrerverbeamtung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Cornelia Falken:

Überraschendes enthält der zwischen CDU und SPD ausgehandelte Beschluss zur Lehrerverbeamtung nicht. Die CDU setzt sich mit ihren Forderungen durch, und die SPD gibt nach, das heißt, ihren Widerstand gegen die Verbeamtung auf. Das Ergebnis ist, wie schon beim Schulgesetz, ein parteipolitischer Kompromiss, und zwar ein schlechter.

Sicher wird sich die zahlenmäßige Bewerberlage etwas entspannen. Doch alle Beteiligten wissen: Der personalpolitische Notstand bei den Lehrkräften ist nicht das Ergebnis versäumter Verbeamtung, sondern jahrelanger Personalfehlplanung in Verantwortung der CDU. Und jetzt, da auch Bundesländer mit einem Beamtenstatus der Lehrkräfte wachsende Nachwuchsprobleme haben, ist die Verbeamtung ein ebenso verfehltes wie verspätetes personalpolitisches Instrument.

Die Verbeamtung löst keines der bestehenden Probleme. Sie bringt den Lehrkräften keine Entlastung, trägt also zur Attraktivität der Lehrertätigkeit nichts bei. Die in Aussicht gestellte Ausgleichszahlung für angestellte Lehrerinnen und Lehrer ist einer Verbeamtung nicht adäquat. Das sorgt für eine Zwei-Klassen-Lehrerschaft in der Schule. Ohnehin profitieren von der Verbeamtung nur die Lehrkräfte, die jünger als 42 Jahre sind. Von insgesamt 30.000 Lehrkräften sind das lediglich 7000. Die Altersgrenze von 42 Jahren benachteiligt den größeren Teil der Lehrerschaft, also gerade die, die  in den vergangenen Jahren die Arbeit in den Schulen getan haben. Und ob verbeamtete Lehrkräfte ausgerechnet in die Regionen gehen, wo der Mangel am größten ist, das dürfte zu bezweifeln sein. Für die Region Chemnitz zum Beispiel wäre es besser, die Lehramtsausbildung an der TU Chemnitz zu stärken, wie von uns seit langem gefordert.

DIE LINKE fordert vom Kultusminister die Verbesserung der Attraktivität des Lehrerberufs. Dabei geht es neben einer angemessenen und gerechten Vergütung auch um entsprechende Rahmenbedingungen. Es braucht klare Regeln und keine unverbindlichen Ankündigungen. So ist der Zuschlag für angestellte Lehrkräfte weder genau beziffert noch steht fest, ob es ihn überhaupt geben wird. Die klaren Regeln müssen in einem Tarifvertrag getroffen werden. Wir rufen daher die Staatsregierung auf, umgehend Tarifverhandlungen aufzunehmen. (Parlaments-Drucksache 6/ 11549).