Verlorenes Vertrauen zurückgewinnen – solidarisch durch die Krise. Leitlinien für den weiteren Umgang mit Corona

Aktuell 2020

20 Monate Pandemie und der damit verbundene Krisenmodus haben viele Menschen müde und mürbe gemacht. Sie fragen sich, wann die Corona-Pandemie endlich vorbei ist. Leider haben es die Staatsregierung und die sie tragende Koalition bis heute nicht verstanden, ein nachvollziehbares Krisenmanagement aufzubauen. Die uneinheitliche Kommunikation des Ministerpräsidenten und der Staatsminister:innen trägt maßgeblich zum fortschreitenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung bei und stellt damit ein wesentliches Grundproblem bei der Eindämmung des Corona-Virus dar. Fest steht: Der viel beschworene „sächsische Weg“ bei der Bewältigung der Corona-Krise ist gescheitert und hat uns in eine Sackgasse geführt. 

 

Es ist gewiss nicht möglich, in einer solchen Krise alles richtig zu machen. So viel falsch zu machen, wie die sächsische Landesregierung, ist aber leider auch ein negatives Kunststück. Am Ende des zweiten Jahres der Pandemie haben wir daher Erwartungen und Forderungen an die Staatsregierung formuliert, in der Hoffnung, dass diese aus Fehlern lernt:

 

1. Konkrete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung 

Den wirksamsten Schutz für alle bietet eine möglichst hohe Immunisierungsquote der Gesamtbevölkerung. Hierzu ist eine landesweite Impfstrategie nötig, die mit Impfzentren, Impfstützpunkten, den Haus- und Betriebsärzten und den mobilen Impfteams flächendeckend niedrigschwellige Impfangebote unterbreitet. Für impfende Ärzt:innen muss der bürokratische Aufwand für das Impfen auf ein Minimum reduziert werden, um die Bereitschaft zur Verabreichung der Schutzimpfung weiter zu erhöhen, ohne dabei die Impfsicherheit zu gefährden. 

Die mit viel Aufwand eingerichtete Impf-Infrastruktur muss solange vorgehalten werden, bis endgültig feststeht, welche weiteren Impfungen zukünftig erforderlich sind, insbesondere infolge neuer Virusvarianten. Die notwendigen finanziellen Mittel sind durch den Landesgesetzgeber auskömmlich und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Die Staatsregierung muss nachdrücklich gegenüber der Bundesregierung darauf drängen, dass sachsenweit jederzeit ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Sachsen braucht eine zielgerichtete öffentlichkeitswirksame Impfkampagne, die sich mit einer differenzierten Ansprache und einem eindringlichen Appell zielgerichtet an alle Milieus richtet: Wer sich impfen lässt, verhält sich seinen Mitmenschen gegenüber solidarisch. Bestehende Ängste und Vorbehalte gegen die Impfung müssen ernst genommen und durch Aufklärung ausgeräumt werden. Es muss eine landeseigene Beratungs-Hotline für alle Fragen rund um das Thema Impfung eingerichtet werden. Schon jetzt muss ein Stufenplan für mögliche weitere Impfungen erarbeitet werden, der die besonders schutzbedürftige Bevölkerung klar priorisiert und gleichzeitig Unsicherheiten und lange Schlangen vor den Impfstellen verhindert. Menschen müssen proaktiv und zielgerichtet auf ihre Impfmöglichkeit hingewiesen werden. Die Terminvergabe muss koordiniert und für alle Altersgruppen passend gestaltet werden.

2. Jede einschränkende Pandemie-Maßnahme braucht eine soziale Abfederung 

Wir unterstützen jegliche Forderungen, die den Zweck haben, Gewerbetreibende, Beschäftigte aus Kunst und Kultur sowie Selbständige, die auf Grund der verordneten Corona-Maßnahmen finanzielle Nachteile zu verzeichnen haben und hatten, angemessen zu entschädigen. Dafür müssen entsprechende Mittel aus den Corona-Fonds des Bundes und dem Corona-Bewältigungsfonds Sachsen bereitgestellt und unbürokratisch und schnell an die Betroffenen ausgezahlt werden. Neben der wirtschaftlichen Absicherung sozialversicherungspflichtig Beschäftigter durch ein mindestens 90-prozentiges Kurzarbeitergeld muss auch der Verdienstausfall von geringfügig Beschäftigten („Minijob“), deren Situation durch die notwendigen Schließungen in Gastronomie und Kultur weiter verschlimmert wird, kompensiert werden. Nur so können kurzfristige Kündigungen verhindert werden. 

Alleinerziehende sind durch die Kita- und Schulschließungen in eine schwierige Situation geraten. Sie können die Arbeit und Betreuung nicht aufteilen, wie bei Zwei-Eltern Familien. Deshalb sollte Alleinerziehenden eine Freistellung bei Lohnfortzahlung ermöglicht werden. Alleinerziehende, denen keine Freistellung ermöglicht werden kann, müssen die Notfallbetreuung für ihre Kinder unabhängig von ihrem Beruf nutzen können.

3. Unterstützung der Krankenhäuser und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 

Die Krankenhäuser brauchen bei der Bewältigung der immensen Herausforderungen der Corona-Pandemie jede mögliche organisatorische, personelle, technische und finanzielle Unterstützung durch die Staatsregierung. Es muss garantiert werden, dass auch weiterhin medizinisches und Verwaltungspersonal der Bundeswehr eingesetzt werden kann. Die Finanzierung der Krankenhäuser und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes muss im Landeshaushalt verlässlich und nachhaltig verankert werden. 

Zur Behandlung von Long-Covid sind die Kapazitäten in Reha-Einrichtungen auszubauen, denn hohe Infektionszahlen werden auch die Zahl der Long-Covid Erkrankten ansteigen lassen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Sachsen muss schnellstens auf allen Ebenen zu einer modernen und leistungsfähigen Säule gesundheitlicher Versorgung entwickelt und ausgebaut werden. An der Spitze muss ein Landesgesundheitsamt eingerichtet werden, in dem alle Kompetenzen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebündelt werden. 

4. Schutzmaßnahmen rechtzeitig und transparent diskutieren

Der inzwischen etablierte ‚Runde Tisch Corona‘ des Ministerpräsidenten, zu dem Ärztevertreter:innen, Wohlfahrtsverbände, Handwerkskammern, Gewerkschaften, Jugendvertretungen, Wirtschaftsverbände, Schüler:innen- und Elternvertreter:innen, Kirchen, Familienverbände, Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen, etwa aus der Kultur und dem Sport, eingeladen werden, muss fortgesetzt werden. Vor jeder notwendigen Anpassung der Coronaschutz-Verordnung, bzw. mindestens einmal im Quartal, sollte dieses breite gesellschaftliche Spektrum angehört werden.

Um allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Betreuung, Erziehung und Bildung während der Corona-Pandemie zu garantieren, soll unverzüglich eine ständige „Task Force Bildung“ eingesetzt werden. Träger der Schulen und Kindertageseinrichtungen, der Schüler:innen- und Elternvertretungen, der Gewerkschaften und Interessenvertretungen der Lehrer:innen und Erzieher:innen sowie Expert:innen aus den Bereichen Soziologie, Bildung, Erziehung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Gesundheit sollen gemeinsam mit der Staatsregierung bestmögliche Lösungen zum Wohl der Kinder und Jugendlichen finden.

Die von der Staatsregierung geplanten Corona–Schutz-/Notverordnungen müssen im Sächsischen Landtag nicht nur „angehört“, sondern dem Parlament rechtzeitig zur Beratung zugeleitet und von ihm beschlossen werden. Dazu muss endlich die von uns wieder geforderte gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

5. Rechtsstaat als Garant der wirksamen Kontrolle der Schutz-Maßnahmen 

Es ist die Aufgabe eines Rechtsstaates, die Einhaltung der beschlossenen Maßnahmen zu kontrollieren. Ähnlich wie im Straßenverkehr, müssen punktuell oder anlassbezogen, Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung der geltenden 2G- oder 3G- Bestimmungen sowie der AHA-Regeln im öffentlichen Raum, im ÖPNV und am Arbeitsplatz zu kontrollieren. Dazu sind zwischen den Ordnungsbehörden, den Gesundheitsämtern, den Ämtern für Arbeitsschutz und der sächsischen Polizei durch Rechtsverordnung des Landes die notwendigen Vereinbarungen zu treffen.  

6. Schutz der Grundrechte und konsistente Regeln

Auch in Krisenzeiten müssen demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten werden. So wie wir die Rechte des Parlaments in der Pandemie hochhalten, verteidigen wir auch das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich zu versammeln. Etwaige Einschränkungen müssen sorgsam abgewogen werden und sich mit dem Infektionsschutz nachvollziehbar begründen lassen. Vertrauen ist ein wertvolles Gut. Nichts schadet diesem Gut so sehr, wie starke Grundrechtseingriffe vorzunehmen und sie dann im exekutiven Handeln durch den Innenminister und die sächsische Polizeiführung nicht durchzusetzen.

Wir mahnen nach wie vor an, dass nicht nur die Kommunikation der Landesregierung konsistent sein muss, sondern auch die Regelungen zum Infektionsschutz. Dabei sind Abwägungen durchaus zulässig: Es ist zweifelsfrei nachvollziehbar, Schulen anders zu behandeln als Wettbüros. Es ist dagegen kaum vermittelbar, warum Mode-Boutiquen geöffnet, Reisebüros aber schließen müssen. Wir bleiben dabei: Die Maßnahmen müssen zielgerichtet, konsistent und nachvollziehbar sein. Das ist bei weitem nicht immer der Fall.

7. Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen: Starken Sozialstaat schaffen – Patente freigeben

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Gewährleistung der gleichwertigen Teilhabe für alle Menschen nur durch die Bereitstellung öffentlicher Güter erreicht werden kann. Die Absicherung existenzieller Grundbedürfnisse muss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebensumstände sichergestellt werden.

Der Stellenwert von bezahlter und unbezahlter Fürsorgearbeit in allen relevanten Bereichen muss durch geeignete Maßnahmen auf Bundesebene - aber auch durch den Freistaat Sachsen - nachhaltig erhöht werden. Alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge und ihre sozialen und kritischen Infrastrukturen müssen bedarfsgerecht und flächendeckend erhalten, weiter ausgebaut und auskömmlich finanziert werden, damit sie auch unter den besonderen Belastungen einer Pandemie zum Wohle aller Menschen gewährleistet sind und ausnahmslos funktionieren. 

Die Corona-Pandemie ist ein globales Problem und kann nur durch Solidarität und das Zusammenwirken aller Staaten bewältigt werden. An der Freigabe der Patente für die Impfstoffe gegen das Corona-Virus führt deshalb kein Weg vorbei. Auch ärmeren Ländern müssen Wissen und Mittel bereitgestellt werden, um Impfstoffe selbst herstellen zu können.

8. Investitionsbremse raus aus der Verfassung

Zur Bewältigung der Corona-Krise wurde die Staatsregierung vom Sächsischen Landtag ermächtigt, bis zu sechs Milliarden Euro Kredite aufzunehmen. Die in der sächsischen Verfassung verankerte Tilgungsfrist muss zur Rückzahlung dieser Kredite gestreckt werden, damit der Freistaat handlungsfähig bleibt. Andernfalls wird die Schuldenbremse zur Investitionsbremse und zukünftige Generationen werden mit einem enormen Sanierungs- und Investitionsstau konfrontiert.

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