Was wurde aus dem Volksantrag zur Gemeinschaftsschule?

Aktuell 2020

Am 15. Juli 2020 endete eine lange Geschichte: Der Landtag entschied über den Volksantrag „Ge-meinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“. CDU, GRÜNE und SPD fügten ihm starke Änderungen zu. Die Gemeinschaftsschule steht nun trotzdem im Schulgesetz. Ziel erreicht? Nein!

Am 16. August 2019 hatte das auch von der LINKEN getragene Bündnis 50.120 Unterschriften an den Landtag übergeben. Vorausgegangen waren arbeitsreiche Monate. Wir sind stolz auf unsere Genossinnen und Genossen, durch deren Einsatz DIE LINKE knapp die Hälfte der Unterschriften beisteuern konnte. Es ist ein historischer Erfolg, dass nach 15 Jahren wieder ein Volksantrag den Landtag erreichte. Ohne ihn hätte es in den Koalitionsverhandlungen kaum Druck für das Anliegen gegeben.

Am 13. November 2019 erklärtederLandtagspräsident den Volksantrag für zulässig. Zwischenzeitlich verhandelten die Koalitionsparteien über ihren Umgang mit diesem Gesetzentwurf. Sie verständigten sich, das Anliegen des Volksantrages zu verwässern. Dieser wollte die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart überall dort ermöglichen, wo sie vor Ort erwünscht ist. Eine solche Freiwilligkeitslösung ließ in Thüringen binnen zehn Jahren etwa 70 Gemeinschaftsschulen entstehen und verschafft den Eltern Wahlfreiheit, ohne andere Schularten zu bedrohen. Das stellte Vertrauensperson Doreen Taubert am 30. Januar 2020 anlässlich der ersten Lesung des Volksantrages im Landtag dar.

Der Volksantrag war kein Systemsturz, sondern – auch im Lichte der bildungspolitischen Forderung der LINKEN, längeres gemeinsames Lernen überall zur Regel zu machen – bereits ein Kompromiss. Der CDU war selbst das zu viel. Sie will erreichen, dass nur wenige Gemeinschaftsschulen tatsächlich entstehen. Deshalb hat die Kenia-Koalition hohe Hürden errichtet. Gemeinschaftsschulen sollen höhere Voraussetzungen erfüllen müssen als der Volksantrag vorsieht. Sie müssen ab Klasse fünf mindestens vierzügig anstatt mindestens zweizügig sein; im ländlichen Raum dürfen sie ausnahmsweise dreizügig sein, aber nicht in drei aufeinanderfolgenden Jahren. Die Oberschule+, wie die Koalition Gemeinschaftsschulen von Klasse 1 bis 10 nennen will, darf höchstens zweizügig sein und nicht in Mittel- und Oberzentren entstehen. Der Volksantrag hatte nur vorgesehen, dass auch diese Art von Gemeinschaftsschulen mindestens zweizügig sein muss.

Einen entsprechenden Änderungsantrag gab die Koalition am 16. März 2020 ins Verfahren. Das Bündnis sieht das kritisch. Zwar werde „die Gemeinschaftsschule als zusätzliche Schulart grundsätzlich ermöglicht“. Aber: „Die CDU hat für ihr Zugeständnis zur Einführung der Gemeinschaftsschule auf Basis des Volksantrags einen sehr hohen Preis eingefordert. Die Gründung von Gemeinschaftsschulen soll nicht, wie vom Bündnis angestrebt, auf niedrigschwellige und unbürokratische Weise überall dort, wo alle Beteiligten dies wollen, ermöglicht werden. Vielmehr wird sie mit Hürden versehen, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen.“ Und: „Finden die in den Koalitionsverhandlungen vereinbarten wesentlichen Änderungen an unserem Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag, würde der Volksantrag als abgelehnt gelten. Der Gesetzentwurf, den der Landtag dann beschließen würde, wäre ein anderer als der ursprüngliche Volksantrag.“

Fast zeitgleich mit der Koalition stellte auch die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag, der im Wesentlichen daraus bestand, die Bezeichnung „Gemeinschaftsschule“ durch die Bezeichnung „Technische Oberschule“ zu ersetzen. Die so angestrebte Schulart würde sich nicht wesentlich von einer regulären Oberschule unterscheiden. Sie wäre sogar ein Rückschritt, da der binnendifferenzierte Unterricht entfiele. „Die Intention des Volksantrags würde komplett verkehrt werden“, so die Vertrauenspersonen.

Am 25. Mai 2020 hörte der Ausschuss für Schule und Bildung Sachverständige zum Volksantrag und zu den beiden Änderungsanträgen. Die Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann warben nochmals dafür, den Volksantrag unverändert anzunehmen. LINKEN-Bildungspolitikerin Luise Neuhaus-Wartenberg erklärte: „Wir stehen nach wie vor für das Anliegen des Volksantrages ein, längeres gemeinsames Lernen niedrigschwellig und flächendeckend zu ermöglichen. Das und nichts Anderes ist der Wunsch der 50.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner sowie der Bevölkerungsmehrheit. Die Änderungsanträge widersprechen diesem Anspruch. Wir warnen davor, hohe Hürden für die neue, zusätzliche Schulart Gemeinschaftsschule zu errichten. Wir haben in Sachsen nicht viel gekonnt, wenn bei uns mittel- bis langfristig nur eine Handvoll Gemeinschaftsschulen ins Leben gerufen werden können. Das käme unterm Strich einem neuen Schulversuch mit Modellschulen gleich. Den braucht aber niemand außer der CDU, die damit das Thema vom Tisch bekommen will.“

Wie stimmte die Linksfraktion ab und warum?

Der Schulausschuss beschloss am 3. Juli 2020 seine Beschlussempfehlung ans Plenum, den Volksantrag in der durch CDU, GRÜNE und SPD stark veränderten Form anzunehmen. Der Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt. Die Linksfraktion stand als einzige Fraktion im Landtag dafür ein, den Volksantrag unverändert zu verabschieden. Die Vertrauenspersonen befanden: „Beide Änderungsanträge schränken die Optionen derart stark ein, dass der Wille der 50.120 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner nicht mehr abgebildet wird.“ Die Linksfraktion lehnte beide Änderungsanträge ab; der Volksantrag erreichte das Plenum trotzdem in der durch die Koalition geänderten Form.

Am 15. Juli 2020 folgte schließlich die abschließende Entscheidung. Der Landtag hätte infolge des Handelns der Koalition keine Möglichkeit gehabt, über den Volksantrag in dessen Ursprungsfassung abzustimmen. Deshalb stellte die Linksfraktion einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung des Ausschusses und brachte so die Urfassung des Volksantrages zur Abstimmung. Dieser Urfassung stimmte im Landtag nur die Linksfraktion zu.

Dann stand die Abstimmung über den veränderten Volksantrag an. Die Linksfraktion hat diesem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt.

Weshalb haben wir uns so entschieden, obwohl wir die Hürden stets kritisieren und uns die Umsetzung des Volksantrages gewünscht hätten? Bei aller Kritik: Die Koalition ermöglicht erstmalig grundsätzlich, dass es in Sachsen Gemeinschaftsschulen geben kann, wenn auch wahrscheinlich nur sehr wenige. Die Aufnahme dieser Schulart ins Schulgesetz konnten wir nicht ablehnen oder uns enthalten, nachdem wir so viel Kraft investiert haben. Denn es war und ist unser Anliegen, Gemeinschaftsschulen zu ermöglichen. Die Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen musste mit den Stimmen der LINKEN erfolgen, nicht ohne oder gegen uns.

DIE LINKE kämpft seit der Verabschiedung des Sächsischen Schulgesetzes vom 3. Juli 1991 für ein Schulsystem, das Längeres Gemeinsames Lernen ermöglicht. Wir haben mit unserer Zustimmung deutlich gemacht, dass das Tor zur Einführung von Gemeinschaftsschulen endlich auch in Sachsen aufgestoßen wird. Unsere Aufgabe wird es sein, die von den Koalitionsfraktionen eingezogenen strukturellen Hürden auf der Grundlage des jetzt geltenden neuen Schulrechts abzubauen. 

Wir streiten weiter dafür, dass in Sachsen viele Gemeinschaftsschulen entstehen. Wir brachten einen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Regierung aufforderten, bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2021/2020 eine Verordnung und einen Leitfaden zu erarbeiten, wie Gemeinschaftsschulen gegründet werden können. Denn diejenigen im Land, die allen Widrigkeiten zum Trotz eine solche Schule ins Leben rufen wollen, brauchen nun schnell fachliche Unterstützung.