Religion

Der Glaube an Gott ist eine persönliche Entscheidung. Trotzdem hat Sachsens CDU-geführte Regierung den Steuergeldhahn exklusiv für die christlichen Kirchen aufgedreht. Die Staatsleistungen summieren sich inzwischen auf fast eine halbe Milliarde Euro – plus staatlichen Kirchensteuereinzug, Geld für Religionsunterricht, öffentlich-rechtliche Sendezeit, Millionen für Kirchentage. Das untergräbt die notwendige Trennung von Kirche und Staat.

Wir wollen den Verfassungsauftrag von 1949 umsetzen und die Staatsleistungen per Gesetz ablösen. Das ist keine Geringschätzung des Glaubens oder der Gläubigen. Der Staat muss Religionsfreiheit gewährleisten und alle Religionen gleich behandeln, er darf keine bevorzugen oder benachteiligen. Alles religiöse Leben ist zu schützen, solange es niemandes Grundrechte verletzt. Das gräbt auch Fundamentalisten das Wasser ab.