Anna Gorskih: Was lange währt, wird gut? Linksfraktion legt zahlreiche Änderungsvorschläge für das neue Hochschulgesetz vor

Mehr Flexibilität, mehr Schutz für Studierende, mehr Mitbestimmung – Die heutige Anhörung zum neuen Hochschulgesetz im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus hat wesentlichen Nachbesserungsbedarf festgestellt. Dazu erklärt Anna Gorski, hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag: 

"Die Sachverständigen haben heute in der Anhörung wesentlichen Änderungsbedarf an dem von der Koalition vorgelegten Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz festgestellt. Allen voran haben die Vertreter:innen der Studierenden angemahnt, dass ihre Bedürfnisse nicht berücksichtigt wurden. In unserem Änderungsantrag haben wir ihre Forderungen bereits aufgenommen: Es braucht dringend eine Flexibilisierung des Studiums. Dafür schlagen wir - wie auch von der KSS und dem DGB  gefordert - einen Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium, unbegrenzte Prüfungsversuche und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit vor.

Meine Kleine Anfrage (Drucksache 7/12296) zeigt, dass der Anteil an Teilzeitstudiengängen an den allermeisten Hochschulen nahezu stagniert statt steigt. Was die Einführung der individuellen Teilzeit im Regierungsentwurf, die die entsprechenden Fristen nicht verlängert, bringen soll, konnte mir auch nicht beantwortet werden. Das zeigt es braucht einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitstudium, um den verschiedenen studentischen Lebensrealitäten endlich auch in der Praxis zu entsprechen.

Meine Kleinen Anfragen (Drucksache 7/8128 und 7/12290) zu den coronabedingten Freiversuchen bestätigen, was in Bielefeld bereits seit über zehn Jahren erfolgreich umgesetzt wird. Unbegrenzte Prüfungsversuche führen nicht zu mehr unternommenen Prüfungsversuchen, die nicht bestanden werden. Im Gegenteil ermutigen sie Studierende angstfrei an mehr Prüfungen teilzunehmen und ihr Studium sogar schneller abzuschließen. Zusätzlich befreit die Aufhebung der begrenzten Anzahl von Prüfungsversuchen die Hochschulen von unnötigem bürokratischem Aufwand. Es kann nicht sein, dass Studierende bei einer Prüfungsabmeldung durch Krankheit ihre Symptome angeben müssen. Das wird besonders deutlich bei sensiblen Gesundheitsdaten wie bspw. psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Doch laut meiner kleinen Anfrage (Drucksache 7/12295) verlangen die überwiegende Mehrheit der Hochschulen ein ärztliches Attest, was zur Symptomangabe führt. Diese Atteste kosten zudem Geld, welche die Hochschulen laut der Anfrage nicht übernehmen. Deswegen ist es höchste Zeit gesetzlich zu regeln die Prüfungsunfähigkeit durch die einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen zu können.

Weitere von der Linksfraktion beantragte Änderungen umfassen eine stärkere Chancengleichheit, zum Beispiel durch einen wirksamen Diskriminierungsschutz, dessen Notwendigkeit bereits bei der Anhörung unserer Antrags "MeToo in Science" (Drucksache 7/8995) in der vergangenen Woche, bestätigt wurde oder die Abschaffung aller Studiengebühren. 

Auch die Mitbestimmung an Hochschulen wollen wir durch die Einführung eine*r studentischen Prorektor:in verbessern. Der Sachverständige in der Anhörung Felix Fink, Politischer Sekretär Studierendenarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund Sachsen Jugend, bestätigt: "Wir setzten uns für studentische Prorektor:innen an den sächsischen Hochschulen ein, denn sie übernehmen eine wichtige Vermittler:innenrolle zwischen Rektorat und Studierendenschaft  und fördern die Kommunikation der verschiedenen Ebenen miteinander. Wir haben bereits in Leipzig gute Erfahrungen mit einer Beauftragung für studentischen Angelegenheiten gemacht, dies sollte ausgeweitet werden."