Ein-Jahres-Haushalt: Für Demokratie und finanzielle Vernunft!
Zum Antrag „Ein-Jahres-Haushalt 2019 statt Doppelhaushalt 2019/2020 – Budgethoheit des 7. Sächsischen Landtags achten und wahren“ (Parlaments-Drucksache 6/11997) erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Schon 2008 argumentierte der damalige Fraktionsvorsitzende der LINKEN André Hahn:
„Alle wissen, dass im kommenden Jahr Landtagswahlen stattfinden. Es ist nicht akzeptabel, dass die Regierung beabsichtigt, einen Haushalt zu beschließen, der weit über diese Legislaturperiode hinausreicht. DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, dass im Dezember lediglich ein Einjahreshaushalt verabschiedet werden sollte.“ Dass der Antrag nach wie vor notwendig und aktuell ist, ergibt sich schon daraus, dass die CDU-geführte Mehrheit seit zehn Jahren nichts dazugelernt hat. Jetzt kommt hinzu: Die EU-Förderperiode läuft 2019 aus, ebenso der Solidarpakt und der bisherige Länderfinanzausgleich. Dadurch wird eine grundlegende Neuanpassung des Sächsischen Finanzausgleiches mit den Gemeinden und Landkreisen notwendig werden.
Obwohl die Staatsregierung immens große Spielräume im Haushalt hat und hatte, hat sie keine rechtzeitigen Antworten auf die wirklich drängenden Probleme gefunden – siehe: Polizei, Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, kommunale Infrastruktur, öffentlicher Dienst im Allgemeinen und Justiz im Konkreten. Gegen Einjahreshaushalte wird gelegentlich ins Feld geführt: Das schaffe Unsicherheit über die längerfristige Gewährung von Fördermitteln. Den Gegenbeweis tritt das neue Verfahren beim Landesprogramm Weltoffenes Sachsen an, wo nun auch Förderbescheide über mehrere Jahre – selbst Doppelhaushaltsjahre überschreitend – möglich sind. Demokratie und finanzpolitische Vernunft sprechen für unseren Antrag
Klaus Bartl, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, fügt hinzu:
In der Praxis wird die Budgethoheit des Sächsischen Landtages unterlaufen respektive über den Weg des Doppelhaushaltes sukzessive dem Landtag die Planungshoheit und die Mittelbewirtschaftung zumindest für das zweite Haushaltsjahr zu Teilen aus der Hand genommen. Und zwar ist das der Fall, wenn wir in Sachsen seit dem Doppelhaushalt für 1999/2000 auf der Grundlage der Haushaltsvorlagen der Staatsregierung Doppelhaushalte beschließen, ohne dass es auch nur in einem einzigen Falle zu Nachtragshaushalten gekommen ist.
Für die Kommentatoren der Sächsischen Verfassung, zu denen auch der Kollege Baumann-Hasske von der SPD-Fraktion gehört, war klar, dass ein Doppelhaushalt nur eine Ausnahme sein kann. Es geht um das Budgetrecht des Parlaments, das – wie der Sächsische Rechnungshof bereits 2010 kritisiert hat, durch Intransparenz der Regierung schon stark eingeschränkt ist.