Ermittlungen zu rassistischer und antisemitischer Anzeige eingestellt - Rico Gebhardt: Die Generalstaatsanwaltschaft sollte das prüfen!
Im Amtsblatt der Stadt Sebnitz war im April die Stellenanzeige einer örtlichen Dachdeckerfirma erschienen, die Ausbildungsplätze in Aussicht stellt – jedoch nicht für „Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger“. Der Urheber des Inserats war daraufhin wegen Volksverhetzung angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte heute mit, dass sie die Ermittlungen eingestellt habe. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:
„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden, das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung aufgrund einer menschenverachtenden Stellenanzeige im Sebnitzer Amtsblatt einzustellen, ist mehr als befremdlich – und ebenso die Begründung.
Was die Staatsanwaltschaft Dresden im Ergebnis ihrer angeblich umfassenden rechtlichen Prüfung ,teilweise als geschmacklos‘ abtut und ansonsten für unproblematisch erachtet, sind meiner Auffassung nach eindeutige Angriffe auf die Menschenwürde, die herabwürdigen und zum Hass aufstacheln. Was sollen die in der Stellenanzeige verwendeten Begriffe denn bitte sonst ausdrücken? Das als zulässige ,Meinung‘ einzuordnen kommt einem amtlichen Freifahrtschein für offenen Rassismus und Antisemitismus gleich.
Die Justiz darf niemals den Eindruck erwecken, ausgerechnet bei solchen Bestrebungen ein Auge zuzudrücken. Aus diesem Grund wurde bei der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft eine Extremismus-Zentralstelle eingerichtet. Dort sollte die Einstellung gründlich überprüft werden.“