Franz Sodann: Lehrbeauftragte an Kunst- und Musikhochschulen fair vergüten und Verträge auf Augenhöhe aushandeln!

Die Linksfraktion fordert die Staatsregierung auf, die Situation der Lehrbeauftragten an den Kunst- und Musikhochschulen unverzüglich zu verbessern (Drucksache 7/11252). Faire Beschäftigungsbedingungen sollen durch rechtsverbindliche Honorarverträge beziehungsweise freie Dienstverträge erreicht werden, die eine Vergütung von vorerst mindestens 75 Euro pro Unterrichtsstunde vorsehen. Lehrbeauftragte sollen so entlohnt werden wie vergleichbare Tarifbeschäftigte, wobei die Vor- und Nachbereitung, der organisatorische Aufwand und das Risiko einer selbständigen Tätigkeit abgedeckt werden müssen. Die Lehrbeauftragten sollen zudem demokratisch an den Hochschulen mitentscheiden dürfen. Dazu sagt der kulturpolitische Sprecher Franz Sodann

„An den Kunst- und Musikhochschulen werden seit mehr als 30 Jahren Lehraufträge vergeben, die keine angemessene Bezahlung oder Lebensabsicherung bieten. Die Lehrbeauftragten decken einen Großteil der grundständigen Lehre ab, sie werden aber nicht entsprechend bezahlt. Die Lehrbeauftragten verdienen gute Arbeitsbedingungen. Das bedeutet eine Vertragsgestaltung auf Augenhöhe – derzeit legen die Hochschulen einseitig fest, was sie zahlen, und für die Lehrbeauftragten gilt dann ,Friss oder stirb‘. Wir fordern eine faire Vergütung, welche auch die nicht sichtbare Arbeit berücksichtigt. Für Daueraufgaben in der Lehre müssen Dauerstellen geschaffen werden! 

Bisher bemisst sich eine ,angemessene Vergütung‘ danach, wie viel Geld die jeweilige Hochschule zur Verfügung hat. Wir wollen die Vergütung der Lehrbeauftragten endlich gesetzlich regeln und sie an das Tarifrecht binden. Als angemessen gilt grundsätzlich das Lohnäquivalent eines vergleichbaren Tarifbeschäftigten, die an den Hochschulen in der Entgeltgruppe E 13 beschäftigt sind. Dabei ist das Dreifache der Dauer einer Lehrveranstaltung als Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung, die Erstellung von Lehrmaterialien sowie Organisation und Koordination zu veranschlagen. 

An den Musikhochschulen wird bisher nur die gehaltene Unterrichtseinheit vergütet. Von den Lehrbeauftragten dort sind aber nur 15 Prozent an einem Orchester angestellt, der größte Teil ist freischaffend und dementsprechend schlecht abgesichert. Da immer mehr Planstellen in Orchestern und Theatern gestrichen werden und andererseits immer mehr Menschen Lehramt für Musik oder die Studiengänge Jazz/Rock/Pop, neue Musik oder Komposition absolvieren, erwartet die allermeisten Alumni ebenfalls eine freischaffende Tätigkeit auf der Bühne oder in der Lehre. Diese Perspektive können und müssen die Lehrenden an den Musikhochschulen vermitteln.“