Juliane Nagel: LINKE für geordnete und geregelte Integration in Sachsen und Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft
Heute fand die abschließende Abstimmung über den von der Linksfraktion eingebrachten Gesetzentwurf (Parlaments-Drucksache 6/13768 plus Änderungsantrag Drucksache 6/18197) für verbesserte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Leben der Gesellschaft in Sachsen statt. Dazu erklärt Juliane Nagel, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
Schwerpunkt unseres Gesetzesentwurfes ist die interkulturelle Öffnung der öffentlichen Stellen. Das heißt, dass Behörden, Stellen und Einrichtungen nach § 4 in ihrem Handeln aktiv auf die Bedürfnisse und Lebenslagen von Menschen mit Migrationsgeschichte eingehen und Barrieren aktiv abbauen sollen. Im Gesetz schreiben wir u.a. die Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst und die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Bediensteten und Beschäftigten der öffentlichen und sonstigen Stellen fest. Hier gibt es einen großen Nachholbedarf, und dies nicht nur in den Ausländerbehörden.
Integration findet vor allem in den Kommunen statt und wird zum großen Teil durch Akteure der Zivilgesellschaft ermöglicht. Mit § 12 etablieren wir Kommunale Integrationszentren, die in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt geschaffen werden sollen. Sprachkurse oder die Servicestellen für Sprach- und Kulturmittlung sollen in die Zentren integriert werden.
Ein weiterer zentraler Punkt st die Schaffung von Strukturen für politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte. Ich bin selbst Mitglied des Migrantenbeirats in Leipzig und erlebe den Drang zur Beteiligung, der von der Verwaltung der Stadt nicht immer gern gesehen ist. Wo Migrant*innen leben und Teilhabe ein Thema ist, sollten diese Räte auch existieren. Was in Leipzig Praxis ist, nämlich dass der Migrantenbeirat in der Stadtratssitzung ein eigenes Rede, Anhörungs- und Antragsrecht hat, wollen wir für ganz Sachsen festschreiben. Weiterhin schaffen wir einen Sächsischen Migrationsrat, der sich aus Vertreter*innen gesellschaftlicher Bereiche, mindestens fünf aus Migrant*innenselbst-Organisationen, zusammensetzt.
Außerdem wollen wir den Ausländerbeauftragten zum Migrationsbeauftragten umwandeln. Last but not least: das liebe Geld. Natürlich folgen wir dem Grundsatz, dass der kommunalen Ebene alle zusätzlichen Aufwendungen, Kosten und Mehrbelastungen in voller Höhe erstattet werden. Zusätzlich wollen wir eine Integrationspauschale einführen. Jährlich sollen die Gemeinden, Städte und Landkreise insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Landtags-Mehrheit lehnte den Gesetzentwurf ab.