Juliane Nagel: Linke Mietwucher-App macht überhöhte Mietpreis-Fälle sichtbar - Ahndung von Überhöhungen vereinfachen!
Seit November 2024 können Mieterinnen und Mieter mehrerer Städte, in Sachsen derzeit nur in Leipzig, über eine App der Linken im Bundestag ihre Miete auf Überhöhung überprüfen. Die Meldungen gehen auf Wunsch an das zuständige kommunale Amt, das Ermittlungen anstellen und eventuell ein Bußgeldverfahren einleiten muss. Zudem können Mieten gesenkt und zurückgefordert werden.
Mit der Linke-App wird die Dimension der Überhöhungen sichtbar. In Leipzig gab es seit Ende 2024 269 Verdachtsanzeigen. Das ergab eine Stadtratsanfrage der Linksfraktion. Die Spanne betrug zwischen 20,19 und 652,10 Prozent. Überhöhte Mieten sind Ordnungswidrigkeiten, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das Wirtschaftsstrafgesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Ab 50 Prozent liegt strafbewehrter Mietwucher vor.
Für die Kommunen, bei deren Sozial- oder Wohnungsämtern die Ahndung der Anzeigen liegt, ist ein effektives Vorgehen auch durch die komplizierte Gesetzeslage erschwert.
Dazu Juliane Nagel, die wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Mietpreisüberhöhungen treffen die Menschen in den Ballungsräumen Sachsens, so in Leipzig, besonders hart. Die Belastung steigt besonders bei einkommensschwachen Haushalten unaufhörlich. Es gibt kaum Möglichkeiten eine Wohnung, von einer bezahlbaren nicht zu reden, zu finden. So sind die Wohnungssuchenden bei überhöhten Mieten leicht erpressbar. Wir fordern vom Freistaat Sachsen mit einer Bundesratsinitiative für eine Vereinfachung der Rechtslage einzutreten und so den Kommunen die Ahndung von Mietpreisüberhöhungen zu erleichtern. Vorbild dafür kann der seit gut zwei Jahren vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates sein.
Laut Wirtschaftsstrafgesetz muss bei „unangemessen hohe Entgelte(n)“ das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen belegt werden. In der Bundesratsinitiative geht es um die Streichung des Tatbestands der „Ausnutzung“ und damit die Vereinfachung des Nachweises der Überhöhung. Zudem soll der Bußgeldrahmen auf 100.000 Euro erhöht werden."