Kerstin Köditz: Etwas weniger judenfeindliche Taten in Sachsen – Antisemitismus ist in jeder Form inakzeptabel und zu verfolgen!

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Die Zahl judenfeindlicher Taten ist in Sachsen leicht zurückgegangen. Das zeigt die Auswertung regelmäßiger Kleinen Anfragen von Kerstin Köditz, Sprecherin der Linksfraktion für Antifaschistische Politik und zuständig für Innenpolitik (zuletzt: Drucksachen 7/11890 und 7/12354). Den Angaben der Staatsregierung zufolge summiert sich die Zahl der polizeibekannten Fälle, die als judenfeindlich gelten, im Jahr 2022 auf 172. Im Vorjahr war mit 189 Taten ein langjähriger Höchststand erreicht worden, nachdem dieser Wert seit 2016 stetig angewachsen war und sich seither verdoppelt hatte. Dazu erklärt Kerstin Köditz:

„Die aktuellen Fallzahlen bewegen sich immer noch auf einem hohen Niveau, deshalb ist es für eine Entwarnung zu früh. Zudem zweifle ich an der Vollständigkeit: Im Datensatz für den März vergangenen Jahres (Drucksache 7/9531) wurde das bei politisch motivierten Straftaten wichtige Feld ,Hasskriminalität‘ fast durchgängig nicht ausgefüllt – eventuelle antisemitische Taten sind also nicht ausgewiesen. Jüngst wurden außerdem zwei linksmotivierte Fälle gemeldet, in denen im November und Dezember 2022 jeweils in Dresden ,eine jüdische Einrichtung mit Farbe beschmiert‘ wurde. Beide Sachbeschädigungen wurden aber nicht als antisemitisch eingeordnet. Hier mangelt es ausgerechnet bei einem sensiblen Thema an der notwendigen Klarheit.

Legt man die ersichtlichen Fälle zugrunde, häuften sie sich zuletzt besonders in Leipzig (38) und Dresden (26) sowie im Landkreis Meißen (19). Vergleichsweise selten ereigneten sie sich hingegen im Vogtlandkreis und im Erzgebirgskreis (je sechs). In die Statistik gingen überwiegend Volksverhetzungen (111 Taten) und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (31) ein, also beispielsweise Holocaustleugnung und verbotene NS-Parolen. Hinzu kommt aber auch ein Dutzend Sachbeschädigungen.

Von allen Taten werden 138 und damit rund 80 Prozent als rechtsmotiviert eingeordnet, ein aus den Vorjahren gewohnter Anteil. Weitere 24 Fälle gelten als ,nicht zuzuordnen‘, je fünf werden auf eine ,ausländische‘ oder eine ,religiöse Ideologie‘ zurückgeführt. Klar bleibt: Antisemitismus ist immer und in jeder Form inakzeptabel – egal, aus welcher Richtung. Dabei kommt es auch auf eine konsequente Strafverfolgung an. Doch ausgerechnet hier gibt es immer noch keine Durchbrüche: Lediglich 16 Verurteilungen gelangen im vergangenen Jahr an sächsischen Gerichten. Im Vorjahr hatte es immerhin 26 Urteile gegeben. In diesem Bereich darf nicht nachgelassen werden. Judenhass gehört bestraft!“