Kerstin Köditz: Inzwischen 49 „Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus“ bei der sächsischen Polizei

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Dem sächsischen Innenministerium sind seit Jahresbeginn sieben weitere „Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus“ bekannt geworden, die auf Polizisten im Freistaat zurückgehen. Das ist das Ergebnis der neuesten Kleinen Anfrage der für Innenpolitik zuständigen LINKEN-Abgeordneten Kerstin Köditz zu diesem Thema (Drucksache 7/6938). Sie erklärt dazu:

„Die Vorfälle umfassen unter anderem eine ,unangemessene Reaktion‘ auf eine einschlägige Abbildung in einer Chatgruppe, ,vertrauensunwürdige‘ und rassistische Äußerungen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, ferner Kontakte zur Reichsbürger-Szene sowie zu ,Personen, die dem Rechtsextremismus zuzurechnen sind‘. Überprüft wird derzeit auch ein Beamter, der die sogenannte Erfurter Resolution unterzeichnet haben soll, die als Gründungsdokument des völkisch-nationalistischen und längst vom Verfassungsschutz beobachteten AfD-Flügels gilt. Social-Media-Beiträge der gleichen Person würden zudem ,Zweifel an der Verfassungstreue aufkommen lassen‘, heißt es in der nun vorgelegten Auflistung.

Die erstmals mitgeteilten Verdachtsfälle beziehen sich demnach auf acht Beamte verschiedener Polizeidirektionen, der Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamts. Jedoch sei eine ,Mehrfacherfassung von Personen möglich‘, heißt es im Kleingedruckten. In drei Fällen sind bereits Disziplinarverfahren anhängig, in einem Fall wurde zudem wegen des Vorwurfs der Beleidigung eine noch nicht rechtskräftige Geldstrafe per Strafbefehl verhängt.

Auf meine frühere Anfrage (Drucksache 7/946) hatte das Innenministerium Anfang 2020 erstmals Zahlen genannt, die teils bis ins Jahr 2014 zurückreichen. Gemeinsam mit späteren Nachfragen (Drucksachen 7/4251 und 7/4983) und den neuesten Daten summiert sich die Gesamtfallzahl inzwischen auf 49. Zwischenzeitlich ist beim Innenministerium eine ,Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung‘ eingerichtet worden, die im Frühjahr einen ersten Bericht vorgelegt hat. Eine Fortschreibung steht noch aus. Klar ist schon jetzt: Von ,Einzelfällen‘ kann längst nicht mehr die Rede sein.“