Linksfraktion siegt endgültig im „Flyer-Streit“: Landgericht weist Klage der sächsischen AfD-Fraktion rechtskräftig ab
Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag ist aus dem von der AfD-Fraktion angestrengten Rechtsstreit um das Flugblatt „CDU, SPD & AfD sind gegen mehr Volksentscheide. Wir nicht“ endgültig siegreich hervorgegangen. Wir hatten der AfD-Fraktion in der Publikation vorgeworfen, dass sie sich fortwährend als Kämpferin für mehr Bürgerbeteiligung geriert, aber mit CDU und SPD gegen einen von LINKEN und GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf für mehr und erleichterte Volksgesetzgebung stimmte (Drucksache 6/1088). Die AfD-Fraktion hatte Ende 2016 beim Landgericht Dresden eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Verwendung des Flyers untersagte. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung in Höhe von 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, sollte es der Linksfraktion verboten werden, die Doppelzüngigkeit der AfD zu kritisieren.
Gegen diese Verfügung ging die Linksfraktion erfolgreich vor und erwirkte durch Berufung zum Oberlandesgericht Dresden, dass diese Entscheidung mit Urteil vom 9. Mai 2017 (Az.: 4 O 102/17) kostenfällig aufgehoben wurde. Dennoch gab die AfD-Fraktion keine Ruhe und setzte mit der Klage im Hauptsacheverfahren nach. Erwartungsgemäß geriet das Vorhaben im Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor der 1. Zivilkammer des Landgerichtes Dresden am 26. Juni 2018 zur Bauchlandung. Mit Urteil vom 2. August 2018 (Az.: 1a O 1303/17) wies das Landgericht die Klage ab und legte der AfD-Fraktion die auf einen Streitwert von 40.000,00 EUR berechneten Kosten vollumfänglich auf. Der Flyer der Linksfraktion enthalte keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Er stelle vielmehr eine Meinungsäußerung dar, solche aber seien im politischen Meinungskampf „... als unerlässlicher Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nach Art. 5 GG geschützt“. Die Kritik des politischen Gegners sei hinzunehmen, selbst wenn sie in überspitzter Form erfolgt.
Nachdem die AfD-Fraktion vorher getönt hatte, sie werde den Rechtsstreit im Interesse der Demokratie notfalls bis zum Verfassungsgericht tragen, ließ sie still und heimlich die Rechtsmittelfrist verstreichen. Damit war das Urteil des Landgerichts Dresden zur Abweisung der AfD-Klage rechtskräftig geworden. Der uns in dem Verfahren inzwischen zugegangene Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichtes Dresden belegt: Der AfD-Fraktion werden die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die der Linksfraktion entstandenen Rechtsanwaltskosten auferlegt. Ihre eigenen Anwaltskosten muss die AfD-Fraktion ebenso in voller Höhe tragen.
Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärt:
„Nun herrscht Rechtssicherheit: Es bleibt den Parlamentsfraktionen erlaubt, die Öffentlichkeit über das Schicksal ihrer parlamentarischen Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten. Es ist natürlich erfreulich, dass wir uns erfolgreich verteidigen konnten und dieser Rechtsstreit nun beendet ist. Mit ihrem uneinsichtigen Klageeifer hat die AfD-Fraktion schließlich auch tausende Euro verschwendet. Finanziell mag ihr das nicht allzu weh tun, weil ja nicht ihre Abgeordneten die Zeche zahlen, sondern die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
In der Sache aber dürfte sie dieser Ausgang schon etwas schmerzen. Denn er zeigt, dass die AfD elementare Prinzipien der demokratischen Streitkultur auch nach viereinhalb Jahren im Landtag nicht begriffen hat. Diese Partei, die Denunziation und Einschüchterung offenbar als legitime Mittel ansieht und Andersdenkenden nicht nur in den Schulen gern den Mund verbieten will, hat den verdienten Denkzettel erhalten. Es ist gut, dass auf den Rechtsstaat Verlass und die AfD-Fraktion mit ihrem Versuch gescheitert ist, Meinungsäußerungen der politischen Konkurrenz zensieren zu lassen. Wenn wir gegen alle unrichtigen Behauptungen der AfD-Fraktion über uns vor Gericht ziehen würden, wären wir nur noch mit Prozessen beschäftigt.
Dieser Rechtsstreit betraf im Kern die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentsfraktionen. Mit ihm wurde nach allem, was wir wissen, auch ein neues Stück Rechtsgeschichte geschrieben.“