Luise Neuhaus-Wartenberg/Sarah Buddeberg: Inklusion an Schulen als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben stärken!

In der heutigen Plenarsitzung wird abschließend über eine Änderung des Schulgesetzes abgestimmt. Der Entwurf der Staatsregierung sieht Maßnahmen zur schulischen Inklusion vor. Durch Änderungen im Bereich der Berufsschulen wird einerseits die praxisorientierte Berufsqualifizierung für Förderschülerinnen und Förderschüler erleichtert. Andererseits werden aber bisherige Vorstöße im Bereich der Grundschulen gestrichen. So wird eine Pilotphase beendet, bei der an ausgewählten Grundschulen versuchsweise auf die Feststellungsdiagnostik eines sonderpädagogischen Förderungsbedarfs in den Bereichen Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung vor der zweiten Klasse verzichtet wurde. Die Linksfraktion legte darum einen Änderungsantrag vor, der sich für die rechtliche Vorrangstellung inklusiven Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen stark macht – so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht.

Dazu erklärt die bildungspolitische SprecherinLuise Neuhaus-Wartenberg:

„Seit 2009 gilt mit der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf inklusive schulische Bildung für alle Kinder. Doch Sachsen hält weiterhin am Förderschulwesen fest. Viel zu oft wird Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen der Besuch einer allgemeinbildenden Schule verwehrt, weil sie dort immer noch nicht ausreichend gefördert werden können. Dies stellt die Weichen für ihr gesamtes Berufsleben, denn auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen. Inklusion ist keine freiwillige Aufgabe, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und soziale Teilhabe. Inklusion ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal eines durchlässigen und vor allem auch demokratischen Schulsystems.“

Die inklusionspolitische SprecherinSarah Buddeberg ergänzt:

„Eine weitere Chance zur umfassenden Verbesserung der schulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen in Sachsen wurde verpasst. Nach wie vor sieht der Gesetzesentwurf der Staatsregierung kein Bekenntnis zur Vorrangigkeit schulischer Inklusion vor, wie wir ihn in unserem Änderungsantrag formulieren. Ein Versuch an sächsischen Grundschulen wurde alternativlos eingestampft, obwohl er durch die Corona-Krise und Ausstattungsdefizite zum Scheitern verurteilt war. Wir fordern eine Weiterführung von Erprobungen inklusiver Beschulungsmodelle unter verbesserten Vorzeichen. Außerdem soll das Förderschulwesen umfassend evaluiert werden, um sonderpädagogische Kompetenzen besser verteilen zu können. Der Freistaat hat die Pflicht, den Zugang zu inklusivem Unterricht an allen Schulformen sicherzustellen.“