Nagel: Integrationsgesetz für Sachsen kommt allen zugute

Zur Einbringung des Entwurfes eines Integrationsgesetzes für Sachsen (Drs 6/13768)

erklärt Juliane Nagel, flüchtlings- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE (komplettes Redemanuskript hier):

Mit unserem Gesetzentwurf treten wir in die Fußstapfen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Berlin, die sich bereits mit Landesgesetzen der Schaffung von gesellschaftlichen und politischen Teilhabemöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten gewidmet haben. Explizit abgrenzen wollen wir uns allerdings zum auf Assimilation und Restriktionen setzenden Gesetz aus Bayern.

Schwerpunkte unseres Gesetzesentwurfes sind:

1. die interkulturelle Öffnung – ein wesentlicher Schlüssel für bessere Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Dabei geht es uns keineswegs darum, dass in Zukunft Klischeehandbücher das Behördenhandeln bestimmen, sondern dass Barrieren abgebaut werden und die Bedürfnisse und Lebenslagen von und Auswirkungen auf Menschen mit, aber auch ohne Migrationsgeschichte mitgedacht werden. Im Gesetz schreiben wir u.a. die Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst und die Förderung der interkulturellen Kompetenz der Bediensteten und Beschäftigten der öffentlichen und sonstigen Stellen fest. Hier hat das Land, hier haben aber auch die Kommunen einen dringlichen Nachholbedarf.

2. Integration findet vor allem in den Kommunen statt und wird zum großen Teil durch Akteure der Zivilgesellschaft ermöglicht. In § 12 finden sich die so genannten Kommunalen Integrationszentren (KIZ), die in jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt geschaffen werden sollen. Vorbild ist NRW, dort gibt es 53 dieser Zentren. In den KIZ sollen kommunale Integrationsbemühungen sowohl öffentlicher als auch zivilgesellschaftlicher Akteure gebündelt werden, ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Entwicklung kommunaler Bildungslandschaften.

3. Nur wer sich als gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft wahrgenommen fühlt, fühlt sich auch eingeladen, in ihr mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Wir schlagen die Schaffung eines Landesmigrationsrates und kommunaler Migrations- bzw. Integrationsräte mindestens in den Kreisfreien Städten, Landkreisen und Großen Kreisstädten vor. Ebenso wollen wir das Amt des Sächsischen Ausländerbeauftragten zum Integrationsbeauftragten aufwerten.

Auch die Finanzierung regeln wir: Jährlich sollen die Gemeinden, Städte und Landkreise in diesem Rahmen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bekommen, um damit die auch für Integration notwendige Infrastruktur herzurichten oder neu zu schaffen. Und auch dies kommt im Endeffekt der gesamten Bevölkerung zugute.