Buddeberg: Gericht urteilt – polizeiliche Kameraüberwachung von Pro Choice-Demo war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat geurteilt (Aktenzeichen: 7 K 4003/17), dass die verdeckte Aufnahme und Übertragung von Bildern von Demonstrant*innen des Bündnisses Pro Choice Sachsen am 12. Juni 2017 durch die Polizeidirektion Chemnitz in Annaberg-Buchholz rechtswidrig war. Damals hatte die Polizei während ihres Einsatzes zwei Kameras im Turm des Rathauses aufgestellt, um so verdeckt das Demonstrationsgeschehen zu übertragen. Gezielt wurden dabei die Teilnehmer*innen der Versammlung „Leben schützen! Abtreibung legalisieren! § 218 abschaffen!“ des Bündnisses Pro Choice gefilmt. Pro Choice demonstrierte an diesem Tag gegen den alljährlichen „Schweigemarsch für das Leben“ in Annaberg-Buchholz, der von ultra-konservativen Abtreibungsgegner*innen und Rechtskonservativen angeführt wird.
Unter dem Deckmantel des so genannten Lebensschutzes fordern diese ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Damit sprechen sie Frauen jegliches Recht ab, alleine über ihren Körper entscheiden zu dürfen. Besonders brisant: Die versteckte Videoübertragung wurde nur zufällig entdeckt. Erst nach einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/10772) der Abgeordneten Sarah Buddeberg räumte die Staatsregierung ein, dass Bilder, auf denen die Demonstrant*innen zu sehen waren, absichtlich übertragen worden waren. Gegen diese Kameraüberwachung ging Sarah Buddeberg, die gleichzeitig Anmelderin der Gegenproteste war, mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage vor.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, parlamentarischen Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE:
Die Teilnehmer*innen der Pro Choice-Demonstration hatten im Juni 2017 ihr Recht als Bürger*innen wahrgenommen, gegen den frauenverachtenden Schweigemarsch der Abtreibungsgegner*innen auf die Straße zu gehen. Mit ihrem Verhalten hat die Polizei alle Demo-Teilnehmer*innen unter Generalverdacht gestellt, obwohl das Bündnis Pro Choice eine legitime Demonstration veranstaltet hat. Da drängt sich natürlich schon die Frage auf, inwieweit die eingesetzten Polizist*innen neutral agierten. Trotzdem werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Auch in diesem Jahr, am 16. Juni 2018, wird unsere Fraktion die Pro-Choice-Demonstration gegen den umstrittenen Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz unterstützen. Dass sich die Situation verschärft, zeigt die aktuelle Debatte um den Paragraphen 219a, dessen Abschaffung wir als Fraktion fordern (Drs. 6/12090). Zudem gibt es immer mehr Kliniken und Praxen, die aus Angst vor Anzeigen und Aktionen von fundamentalistischen Gegner*innen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen.
Lisa Mueller, Pressesprecherin von Pro Choice Sachsen, abschließend:
„Die grundrechtswidrige und anlasslose Videoüberwachung unserer Demonstration 2017 ist leider nur ein Teil der wiederkehrenden Schikanen der sächsischen Polizei. Wir begrüßen das eindeutige Urteil und stehen solidarisch gegen jede Repression. Wenn sich sexistische Verhältnisse im Handeln der Polizei manifestieren, werden wir dies auch in Zukunft klar benennen und uns davon nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiterhin mit vielen Menschen gemeinsam für feministische Forderungen auf die Straße gehen.“
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Buddeberg: Gericht urteilt – polizeiliche Kameraüberwachung von Pro Choice-Demo war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat geurteilt (Aktenzeichen: 7 K 4003/17), dass die verdeckte Aufnahme und Übertragung von Bildern von Demonstrant*innen des Bündnisses Pro Choice Sachsen am 12. Juni 2017 durch die Polizeidirektion Chemnitz in Annaberg-Buchholz rechtswidrig war. Damals hatte die Polizei während ihres Einsatzes zwei Kameras im Turm des Rathauses aufgestellt, um so verdeckt das Demonstrationsgeschehen zu übertragen. Gezielt wurden dabei die Teilnehmer*innen der Versammlung „Leben schützen! Abtreibung legalisieren! § 218 abschaffen!“ des Bündnisses Pro Choice gefilmt. Pro Choice demonstrierte an diesem Tag gegen den alljährlichen „Schweigemarsch für das Leben“ in Annaberg-Buchholz, der von ultra-konservativen Abtreibungsgegner*innen und Rechtskonservativen angeführt wird.
Unter dem Deckmantel des so genannten Lebensschutzes fordern diese ein generelles Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Damit sprechen sie Frauen jegliches Recht ab, alleine über ihren Körper entscheiden zu dürfen. Besonders brisant: Die versteckte Videoübertragung wurde nur zufällig entdeckt. Erst nach einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/10772) der Abgeordneten Sarah Buddeberg räumte die Staatsregierung ein, dass Bilder, auf denen die Demonstrant*innen zu sehen waren, absichtlich übertragen worden waren. Gegen diese Kameraüberwachung ging Sarah Buddeberg, die gleichzeitig Anmelderin der Gegenproteste war, mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage vor.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, parlamentarischen Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE:
Die Teilnehmer*innen der Pro Choice-Demonstration hatten im Juni 2017 ihr Recht als Bürger*innen wahrgenommen, gegen den frauenverachtenden Schweigemarsch der Abtreibungsgegner*innen auf die Straße zu gehen. Mit ihrem Verhalten hat die Polizei alle Demo-Teilnehmer*innen unter Generalverdacht gestellt, obwohl das Bündnis Pro Choice eine legitime Demonstration veranstaltet hat. Da drängt sich natürlich schon die Frage auf, inwieweit die eingesetzten Polizist*innen neutral agierten. Trotzdem werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Auch in diesem Jahr, am 16. Juni 2018, wird unsere Fraktion die Pro-Choice-Demonstration gegen den umstrittenen Schweigemarsch in Annaberg-Buchholz unterstützen. Dass sich die Situation verschärft, zeigt die aktuelle Debatte um den Paragraphen 219a, dessen Abschaffung wir als Fraktion fordern (Drs. 6/12090). Zudem gibt es immer mehr Kliniken und Praxen, die aus Angst vor Anzeigen und Aktionen von fundamentalistischen Gegner*innen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchführen.
Lisa Mueller, Pressesprecherin von Pro Choice Sachsen, abschließend:
„Die grundrechtswidrige und anlasslose Videoüberwachung unserer Demonstration 2017 ist leider nur ein Teil der wiederkehrenden Schikanen der sächsischen Polizei. Wir begrüßen das eindeutige Urteil und stehen solidarisch gegen jede Repression. Wenn sich sexistische Verhältnisse im Handeln der Polizei manifestieren, werden wir dies auch in Zukunft klar benennen und uns davon nicht einschüchtern lassen. Wir werden weiterhin mit vielen Menschen gemeinsam für feministische Forderungen auf die Straße gehen.“