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Juliane Nagel: Mietbelastung in Sachsen wächst – per Gesetz endlich dafür sorgen, dass sozialer Wohnraum stetig gefördert wird!

DIE LINKE. Sachsen

Zur Debatte über den Entwurf der Linksfraktion für ein „Gesetz über den sozialen Wohnraum“ (Drucksache 7/891) heute im Landtag sagt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:

„Seit 2006 sind die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuständig, aber Sachsen hat dafür immer weder ein Gesetz noch eine nennenswerte Wohnungspolitik. Wir schlagen ein Wohnraum-Fördergesetz vor, damit sich das endlich ändert. Denn bei vielen Menschen wächst die Mietbelastung: In Leipzig müssen Bürgerinnen und Bürger im Schnitt 30 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben, Alleinerziehende und alleinstehende Rentnerinnen und Rentner sogar bis zu 36 Prozent. In Dresden sieht es kaum anders aus. Explodierende Mieten belasten vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Gleichzeitig ist der Bestand an Sozialwohnungen seit 2014 auf etwa ein Drittel geschrumpft, von 32.605 Einheiten auf 11.469. Seit 2017 sind in Dresden und Leipzig wenig mehr als 200 Wohnungen real neu geschaffen worden. Das ist viel zu wenig!

Nötig ist eine systematische Grundlage für das Sammelsurium an Förderrichtlinien und Verordnungen, die eine örtlich angepasste Wohnraumförderung nötigenfalls auch abseits von Leipzig und Dresden ermöglicht. Nach Artikel 7 Abs. 1 der Landesverfassung erkennt der Freistaat das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum als Staatsziel an. Wir wollen innovative Ziele formulieren, eine stabile Basis für ein Fördersystem und mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Bauträger schaffen. Dafür müssen genug Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

Unser Hauptziel ist es, die Mietbelastungsquoten zu senken. Gefördert werden sollen Wohnungsneubau, der Erwerb von Bestandswohnraum zur Selbstnutzung oder von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum, energetische Sanierung und barrierearmer Umbau sowie Pilot- und Modellprojekte. Förderung soll es nur geben, wenn damit die Ziele sozialer Wohnraumförderung verfolgt werden. Haushalte, die das nicht aus eigener Kraft vermögen, müssen mit angemessenem Wohnraum versorgt werden. Dies soll mittels Belegungs- und Mietbindungen geschehen.

Von sozialer Wohnraumförderung sollen diejenigen profitieren, die ihn brauchen. Wir wollen die Einkommensgrenzen anpassen, damit noch mehr Menschen einen Wohnberechtigungsschein bekommen können. Wir orientieren uns dabei am Land Brandenburg: Berechtigt sein sollen Personen mit einem maximalen Jahreseinkommen von 15.600 Euro im Einpersonenhaushalt und 22.000 Euro im Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person sollen 4.900 Euro hinzukommen. Entsprechend des Verbraucherpreisindex sind die Grenzen jährlich anzupassen. Wir sind gespannt, was die Staatsregierung uns mit der angekündigten Einkommensgrenzen-Verordnung vorlegen wird, die in dieser Woche im Kabinett Thema war.“

Pressemeldungen

DIE LINKE. Sachsen

Juliane Nagel: Mietbelastung in Sachsen wächst – per Gesetz endlich dafür sorgen, dass sozialer Wohnraum stetig gefördert wird!

 

Zur Debatte über den Entwurf der Linksfraktion für ein „Gesetz über den sozialen Wohnraum“ (Drucksache 7/891) heute im Landtag sagt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:

„Seit 2006 sind die Bundesländer für die soziale Wohnraumförderung zuständig, aber Sachsen hat dafür immer weder ein Gesetz noch eine nennenswerte Wohnungspolitik. Wir schlagen ein Wohnraum-Fördergesetz vor, damit sich das endlich ändert. Denn bei vielen Menschen wächst die Mietbelastung: In Leipzig müssen Bürgerinnen und Bürger im Schnitt 30 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben, Alleinerziehende und alleinstehende Rentnerinnen und Rentner sogar bis zu 36 Prozent. In Dresden sieht es kaum anders aus. Explodierende Mieten belasten vor allem Geringverdienerinnen und Geringverdiener. Gleichzeitig ist der Bestand an Sozialwohnungen seit 2014 auf etwa ein Drittel geschrumpft, von 32.605 Einheiten auf 11.469. Seit 2017 sind in Dresden und Leipzig wenig mehr als 200 Wohnungen real neu geschaffen worden. Das ist viel zu wenig!

Nötig ist eine systematische Grundlage für das Sammelsurium an Förderrichtlinien und Verordnungen, die eine örtlich angepasste Wohnraumförderung nötigenfalls auch abseits von Leipzig und Dresden ermöglicht. Nach Artikel 7 Abs. 1 der Landesverfassung erkennt der Freistaat das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum als Staatsziel an. Wir wollen innovative Ziele formulieren, eine stabile Basis für ein Fördersystem und mehr Planungs- und Rechtssicherheit für Bauträger schaffen. Dafür müssen genug Landesmittel zur Verfügung gestellt werden.

Unser Hauptziel ist es, die Mietbelastungsquoten zu senken. Gefördert werden sollen Wohnungsneubau, der Erwerb von Bestandswohnraum zur Selbstnutzung oder von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum, energetische Sanierung und barrierearmer Umbau sowie Pilot- und Modellprojekte. Förderung soll es nur geben, wenn damit die Ziele sozialer Wohnraumförderung verfolgt werden. Haushalte, die das nicht aus eigener Kraft vermögen, müssen mit angemessenem Wohnraum versorgt werden. Dies soll mittels Belegungs- und Mietbindungen geschehen.

Von sozialer Wohnraumförderung sollen diejenigen profitieren, die ihn brauchen. Wir wollen die Einkommensgrenzen anpassen, damit noch mehr Menschen einen Wohnberechtigungsschein bekommen können. Wir orientieren uns dabei am Land Brandenburg: Berechtigt sein sollen Personen mit einem maximalen Jahreseinkommen von 15.600 Euro im Einpersonenhaushalt und 22.000 Euro im Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person sollen 4.900 Euro hinzukommen. Entsprechend des Verbraucherpreisindex sind die Grenzen jährlich anzupassen. Wir sind gespannt, was die Staatsregierung uns mit der angekündigten Einkommensgrenzen-Verordnung vorlegen wird, die in dieser Woche im Kabinett Thema war.“