Linksfraktion zum Landeshaushalt: Pandemie solidarisch bewältigen – Verfassung ändern, weitere Kredite kein Tabu

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In dieser Woche hat sich die Linksfraktion in einer digitalen Klausurberatung mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 befasst und Beschlüsse zu dessen Bewertung gefasst. Der Fraktionsvorsitzende Rico Gebhardt erklärt:

„Der Haushaltsentwurf sieht keine ausreichenden Mittel vor, um die sozialen Ungerechtigkeiten im Freistaat zu mildern. Es wird weiter nicht ausreichend in Bildung, Gesundheitswesen oder Kultur investiert – die Folgekosten lasten eines Tages auf unseren Kindern und Enkeln. Deshalb halten wir weitere Investitionen für notwendig. Angesichts der aktuell sehr günstigen Zinssituation ist es für uns kein Tabu, zu diesem Zweck weitere Kredite aufzunehmen, um die gesellschaftlichen und sozialen Folgekosten der Pandemiebewältigung solidarisch zu decken. Darauf werden wir auch den Schwerpunkt unserer Änderungsanträge setzen.

Die Linksfraktion stellt fest, dass es dringend geboten ist, den Artikel 95 Absatz 6 der Landesverfassung zu ändern: Die Rückzahlung der bisher bewilligten Kredite in Höhe von maximal sechs Milliarden Euro ist innerhalb von acht Jahren nicht zu bewerkstelligen. Die enormen jährlichen Tilgungen würden sonst wachstumsrelevante Ausgaben im Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich unmöglich machen. Wir schlagen einen Tilgungszeitraum von 20 bis 30 Jahren vor. 

Die Linksfraktion stellt ferner fest, dass die im Entwurf geplante Steigerung der Personalausgaben einerseits der verfehlten Personalpolitik der letzten Jahre geschuldet ist, anderseits aber auch mit einer Abkehr von der verantwortungslosen Prämisse einhergeht, der Staat müsse sich immer stärker aus bestimmten Bereichen zurückziehen. Die Linksfraktion unterstützt den Ansatz, die Fehler der Vergangenheit zu reparieren. Sie waren teuer genug. Der Staat muss seine Aufgaben erfüllen können, dafür braucht er ausreichend viel Personal.

Außerdem ist der Entwurf nicht geeignet, die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern. Dazu müsste der Kommunale Finanzausgleich erneuert werden, mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung der Finanzausgleichsmasse. Nötig ist ein ,Runder Tisch‘ zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen. Die besonderen zentralörtlichen Funktionen von kreisangehörigen Städten müssen berücksichtigt werden, ebenso die Faktoren Fläche und Demografie. Alle Kommunen sollen – gerade auch für die Erledigung ihrer freiwilligen Aufgaben – mehr finanziellen Spielraum erhalten. Deshalb schlagen wir die Anhebung der Finanzausgleichsmasse vor.“