Marco Böhme: Faktischer Ausbaustopp für Windenergieanlagen gilt – ohne Unabhängigkeit keine sichere Energieversorgung!

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Anstatt die Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetz zum Erlass von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung abzuschaffen, hat sich die Bundesregierung auf ein anderes Herangehen verständigt. Die Bundesländer müssen verschiedene Flächenziele für die Windenergienutzung erreichen. Sachsen soll laut Gesetzentwurf bis 2026 1,3 und bis 2032 2,0 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung nutzbar machen. Bis Mitte 2024 müssen die Länder die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Marco Böhme:

„Starre Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung müssen weg – dann bekommt trotzdem niemand ein Windrad in den Vorgarten, aber die Windenergie kann stärker genutzt werden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird Sachsen mit der von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Abstandsregel die Vorgaben des Bundes zum Windenergieanlagenausbau nicht erreichen. Doch die Regelung kann erst gekippt werden, wenn das feststeht. Es werden Jahre verschenkt, in denen der faktische Ausbaustopp für Windenergieanlagen in Sachsen bestehen bleibt. Die offensichtliche Strategie der Grünen, dass die Bundesebene die sächsische Regelung kippen würde, ist gescheitert. Die Grünen haben den Klimaschutz geopfert, um die Zustimmung der CDU zur kaum hilfreichen Mietpreisbremse zu erkaufen.

Fakten wurden allein mit der geänderten Bauordnung geschaffen. Damit entfallen mehr als 90 Prozent der sächsischen Planungsfläche für die Nutzung der Windkraft. Statt der versprochenen Planungssicherheit bestehen nach wie vor juristische Unklarheiten, wie aus den Antworten auf mehrere meiner Kleinen Anfragen (Drucksachen 7/9689, 7/9690) hervorgeht. So ist beispielsweise offen, inwiefern ein ominöser ,objektiver Betrachter‘ Rechtssicherheit bei der Frage der Siedlungsstruktur schaffen kann oder inwieweit die neuen Zielvorgaben des Bundes bis 2024 rechtssicher implementiert werden können. Schließlich hat die Koalition der längst überfälligen Fortschreibung des Landesentwicklungsplans für diese Legislaturperiode eine Absage erteilt und die Aufstellung neuer Regionalpläne braucht bis zu acht Jahre Zeit. Dass die sächsischen Ausbauziele für Windenergie trotz der restriktiven Flächenpolitik überhaupt erreicht werden können, bleibt allenfalls eine Hoffnung – die Staatsregierung kann das nicht durch Berechnungen oder Studien unterlegen. Die sächsische Regelung muss schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Wir brauchen mehr statt weniger Anlagen, um erneuerbare Energieträger stärker nutzen zu können. Ohne Unabhängigkeit keine sichere Energieversorgung!“