Rico Gebhardt: Ersatzfreiheitsstrafen bringen nichts – Bagatelldelikte mit gemeinnütziger Arbeit ahnden und entkriminalisieren!
Die Linksfraktion setzt sich mit einem neuen Landtagsantrag (Drucksache 7/9269) erneut dafür ein, den Einsatz von Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern und sie letztendlich zu überwinden. Zuletzt hatte auch die sächsische Justizministerin Katja Meier Schritte in diese Richtung vorgeschlagen. Der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt erklärt:
„Wer gegen Gesetze verstößt, muss sich dafür verantworten. Ein zivilisiertes Gemeinwesen darf sich aber nicht darauf beschränken, Fehlverhalten zu bestrafen. Vielmehr müssen wir in unserem eigenen Interesse auch darauf hinwirken, dass die Betroffenen künftig gesetzestreu leben. Gerade weil Armut in den meisten Fällen ursächlich für die Begehung von Bagatelldelikten wie Beförderungserschleichung ist, wird dieses Ziel mit Ersatzfreiheitsstrafen komplett verfehlt: Diese ändern schließlich ebenso wie Geldstrafen nichts an der Armut der Betroffenen. Ersatzfreiheitsstrafen helfen nicht dabei, kriminelle Verhaltensweisen zu überwinden. Strafe darf kein Selbstzweck sein – sie muss auch der Resozialisierung, dem Schuldausgleich und der Prävention dienen.
Selbst im Pandemiejahr 2021 wurden allein in Sachsen knapp 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen, was den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Millionenkosten aufgebürdet hat. Mit Ersatzfreiheitsstrafen erreicht unsere Gesellschaft dennoch meist keine Verhaltensänderung. Deshalb ist es gut, dass die Justizministerin unsere Forderung aufgreift, Ersatzfreiheitsstrafen zu überwinden. Das würde auch die Justizvollzugsanstalten entlasten. Wir schlagen jetzt dem Landtag vor, der Regierung einen solchen Auftrag zu erteilen. Wir müssen künftig verstärkt auf gemeinnützige Arbeit und auch auf die Entkriminalisierung klassischer Bagatelldelikte wie Beförderungserschleichung setzen. Die dafür nötige Trägerlandschaft muss unterstützt und ausgebaut werden.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist für Menschen, die ursprünglich lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, eine drastische Strafschärfung. Ein Aufenthalt im Justizvollzug hat zahlreiche negative Folgen, etwa Stigmatisierung und einen Bruch der sozialen und beruflichen Bindungen. Der Aufenthalt im Vollzug verschlimmert dadurch zumeist die Probleme der Betroffenen. Wird stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet, ergeben sich kriminalpädagogische Ansatzpunkte. Wenn Betroffene persönliche Lebenskrisen wie Suchtprobleme oder Verschuldung überwinden können, werden sie mit höherer Wahrscheinlichkeit künftig rechtstreu leben als nach dem Verbüßen einer bloßen Haftstrafe.“
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Rico Gebhardt: Ersatzfreiheitsstrafen bringen nichts – Bagatelldelikte mit gemeinnütziger Arbeit ahnden und entkriminalisieren!
Die Linksfraktion setzt sich mit einem neuen Landtagsantrag (Drucksache 7/9269) erneut dafür ein, den Einsatz von Ersatzfreiheitsstrafen zu verringern und sie letztendlich zu überwinden. Zuletzt hatte auch die sächsische Justizministerin Katja Meier Schritte in diese Richtung vorgeschlagen. Der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher Rico Gebhardt erklärt:
„Wer gegen Gesetze verstößt, muss sich dafür verantworten. Ein zivilisiertes Gemeinwesen darf sich aber nicht darauf beschränken, Fehlverhalten zu bestrafen. Vielmehr müssen wir in unserem eigenen Interesse auch darauf hinwirken, dass die Betroffenen künftig gesetzestreu leben. Gerade weil Armut in den meisten Fällen ursächlich für die Begehung von Bagatelldelikten wie Beförderungserschleichung ist, wird dieses Ziel mit Ersatzfreiheitsstrafen komplett verfehlt: Diese ändern schließlich ebenso wie Geldstrafen nichts an der Armut der Betroffenen. Ersatzfreiheitsstrafen helfen nicht dabei, kriminelle Verhaltensweisen zu überwinden. Strafe darf kein Selbstzweck sein – sie muss auch der Resozialisierung, dem Schuldausgleich und der Prävention dienen.
Selbst im Pandemiejahr 2021 wurden allein in Sachsen knapp 1.400 Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen, was den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Millionenkosten aufgebürdet hat. Mit Ersatzfreiheitsstrafen erreicht unsere Gesellschaft dennoch meist keine Verhaltensänderung. Deshalb ist es gut, dass die Justizministerin unsere Forderung aufgreift, Ersatzfreiheitsstrafen zu überwinden. Das würde auch die Justizvollzugsanstalten entlasten. Wir schlagen jetzt dem Landtag vor, der Regierung einen solchen Auftrag zu erteilen. Wir müssen künftig verstärkt auf gemeinnützige Arbeit und auch auf die Entkriminalisierung klassischer Bagatelldelikte wie Beförderungserschleichung setzen. Die dafür nötige Trägerlandschaft muss unterstützt und ausgebaut werden.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist für Menschen, die ursprünglich lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, eine drastische Strafschärfung. Ein Aufenthalt im Justizvollzug hat zahlreiche negative Folgen, etwa Stigmatisierung und einen Bruch der sozialen und beruflichen Bindungen. Der Aufenthalt im Vollzug verschlimmert dadurch zumeist die Probleme der Betroffenen. Wird stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet, ergeben sich kriminalpädagogische Ansatzpunkte. Wenn Betroffene persönliche Lebenskrisen wie Suchtprobleme oder Verschuldung überwinden können, werden sie mit höherer Wahrscheinlichkeit künftig rechtstreu leben als nach dem Verbüßen einer bloßen Haftstrafe.“