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Rico Gebhardt: Kritik des Volksantrags-Bündnisses ist ein Weckruf, die sächsische Volksgesetzgebung endlich zu modernisieren

DIE LINKE. Sachsen

Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ hat heute bekannt gegeben, dass es kein Volksbegehren initiieren wird – obwohl die Landtagsmehrheit den Volksantrag formal abgelehnt und inhaltlich stark verändert hat. Die Engagierten kritisieren die Regelungen für solche Unterschriftensammlungen, die einen zu großen Aufwand verursachen.

Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion:

„Ich danke nochmals den Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann sowie den weiteren Engagierten für ihren Einsatz. Hinter den vielen Menschen, die mehr als 50.000 Unterschriften für den Volksantrag zusammengetragen haben, liegen arbeitsreiche Monate. Die Volksgesetzgebung in Sachsen muss dringend wiederbelebt werden. Ein Volksantrag nach mehr als 15 Jahren Stillstand ist kein Grund zur Entwarnung.

Die Engagierten haben quasi am eigenen Leibe erfahren, was es heute in Sachsen bedeutet, Unterschriften für eine Volksinitiative zu sammeln. Ich habe volles Verständnis für ihre Entscheidung, nach der kräftezehrenden Beschaffung von mehr als 50.000 Unterschriften nicht zu versuchen, für einen Volksentscheid das beinahe Zehnfache zusammenzubringen. Ihre Kritik an den veralteten Regeln ist ein Weckruf für den Landtag, die Volksgesetzgebung zu modernisieren.

Der Landtag sollte ein beschlosse­nes Gesetz einem Volksentscheid übergeben dürfen. Die geforderte Unterschriftenzahl darf nicht länger davon abschrecken, Volksanträge und Volksbegehren zu starten. Auch die Detailregelungen müssen überarbeitet werden. Am besten wäre die Möglichkeit, auch digital zu sammeln. Viel erreicht wäre aber schon, wenn die Bürgerinnen und Bürger keinen ausgefeilten Gesetzentwurf vorlegen müssten und die Verwaltung die Bestätigung der Unterschriften selbst in die Hand nehmen könnte. Besonders peinlich für Sachsen ist die Anforderung an Initiatorinnen und Initiatoren, am Ende für die Verwaltung alle Unterschriftenbögen per Hand zu nummerieren und sie in einer riesigen Tabelle zu erfassen.

Wäre das alles schon verwirklicht, hätte das Bündnis sich anders entscheiden können. Dann könnte es mit guten Chancen versuchen, das Anliegen des Volksantrages doch noch umzusetzen und die Demontage rückgängig zu machen, die nach dem Willen der Koalition erfolgt ist.

Wir stehen bereit, über Änderungen an der Landesverfassung zu verhandeln – aber nur auf Augenhöhe und wenn Offenheit besteht, neben den demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten auch weitere Themen zum Gegenstand zu machen.“

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DIE LINKE. Sachsen

Rico Gebhardt: Kritik des Volksantrags-Bündnisses ist ein Weckruf, die sächsische Volksgesetzgebung endlich zu modernisieren

 

Das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – länger gemeinsam lernen“ hat heute bekannt gegeben, dass es kein Volksbegehren initiieren wird – obwohl die Landtagsmehrheit den Volksantrag formal abgelehnt und inhaltlich stark verändert hat. Die Engagierten kritisieren die Regelungen für solche Unterschriftensammlungen, die einen zu großen Aufwand verursachen.

Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion:

„Ich danke nochmals den Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann sowie den weiteren Engagierten für ihren Einsatz. Hinter den vielen Menschen, die mehr als 50.000 Unterschriften für den Volksantrag zusammengetragen haben, liegen arbeitsreiche Monate. Die Volksgesetzgebung in Sachsen muss dringend wiederbelebt werden. Ein Volksantrag nach mehr als 15 Jahren Stillstand ist kein Grund zur Entwarnung.

Die Engagierten haben quasi am eigenen Leibe erfahren, was es heute in Sachsen bedeutet, Unterschriften für eine Volksinitiative zu sammeln. Ich habe volles Verständnis für ihre Entscheidung, nach der kräftezehrenden Beschaffung von mehr als 50.000 Unterschriften nicht zu versuchen, für einen Volksentscheid das beinahe Zehnfache zusammenzubringen. Ihre Kritik an den veralteten Regeln ist ein Weckruf für den Landtag, die Volksgesetzgebung zu modernisieren.

Der Landtag sollte ein beschlosse­nes Gesetz einem Volksentscheid übergeben dürfen. Die geforderte Unterschriftenzahl darf nicht länger davon abschrecken, Volksanträge und Volksbegehren zu starten. Auch die Detailregelungen müssen überarbeitet werden. Am besten wäre die Möglichkeit, auch digital zu sammeln. Viel erreicht wäre aber schon, wenn die Bürgerinnen und Bürger keinen ausgefeilten Gesetzentwurf vorlegen müssten und die Verwaltung die Bestätigung der Unterschriften selbst in die Hand nehmen könnte. Besonders peinlich für Sachsen ist die Anforderung an Initiatorinnen und Initiatoren, am Ende für die Verwaltung alle Unterschriftenbögen per Hand zu nummerieren und sie in einer riesigen Tabelle zu erfassen.

Wäre das alles schon verwirklicht, hätte das Bündnis sich anders entscheiden können. Dann könnte es mit guten Chancen versuchen, das Anliegen des Volksantrages doch noch umzusetzen und die Demontage rückgängig zu machen, die nach dem Willen der Koalition erfolgt ist.

Wir stehen bereit, über Änderungen an der Landesverfassung zu verhandeln – aber nur auf Augenhöhe und wenn Offenheit besteht, neben den demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten auch weitere Themen zum Gegenstand zu machen.“