Nico Brünler: Beschäftigte schützen - Ladenöffnungszeiten begrenzen!

Bei der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtags reichte die Linksfraktion einen Gesetzentwurf zur Verkürzung der Ladenöffnungszeiten und zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten im Einzelhandel ein (Drucksache 7/11340). Dazu erklärt Nico Brünler, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„Kürzere Öffnungszeiten wären nicht nur ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der Energiekrise, sondern auch ein Beitrag zu besseren Arbeitsbedingungen im Einzelhandel. Durch lange Arbeitszeiten und häufige Arbeit am Wochenende sowie an Feiertagen ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oftmals nicht gegeben. Wir wollen die regulären Ladenöffnungszeiten auf die Zeit von 8 bis 20 Uhr beschränken um die Lebenssituation der Beschäftigten deutlich zu verbessern. Außerdem sind Arbeitnehmer:innen mit minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen auf Verlangen von einer Beschäftigung nach 18 Uhr freizustellen. Die Beschäftigten sollen Anspruch auf zwei freie Samstage pro Monat haben. Das ergibt sich alleine schon aus dem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten im Einzelhandel, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch im familiären Umfeld erheblich belastet sind.

Öffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr sind bei fast allen Non-Food-Geschäften gängige Praxis, die wir auch auf den Lebensmitteleinzelhandel ausweiten wollen. Mit unserem Vorschlag leisten wir einen Beitrag zur Wettbewerbsgleichheit in einem Sektor, in dem vier große Unternehmensgruppen 80 Prozent des Umsatzes machen: Kleine Einzelhändler können sich lange Öffnungszeiten nicht leisten, große hingegen schon. Diese vier großen Einzelhandelsketten haben allein in den letzten zwei Jahren ein Umsatzplus von 10 Prozent eingefahren, der auf dem Rückend der Beschäftigten erwirtschaftet wurde. Es wird Zeit, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch bessere Arbeitsbedingungen mehr Wertschätzung entgegenzubringen. Was in Bayern seit Jahren gängige Praxis ist, muss auch in Sachsen möglich sein, ohne dass Menschen um 21:56 Uhr vor verschlossener Discountertür vor Hunger kollabieren.“