Rico Gebhardt: AfD-Antrag unzulässig – Pandemie mit der Bevölkerung aufarbeiten, statt ein Scherbengericht abzuhalten

Zum Antrag der AfD, einen Corona-Untersuchungsausschuss einzusetzen, erklärt der Linken-Abgeordnete Rico Gebhardt:

„Die Pandemiezeit hat tiefe Spuren und Wunden in der Gesellschaft hinterlassen. Es war eine Zeit der Unsicherheit, in der zehntausende Menschen an einer Covid-Erkrankung gestorben sind. Es wäre grundfalsch, wie AfD und BSW die Gefährlichkeit der Pandemie oder den Nutzen der Impfkampagnen, die Millionen Leben weltweit gerettet haben, zu leugnen. Dennoch ist klar: Die Regierenden haben auch Maßnahmen durchgesetzt, von denen wir heute wissen, dass sie unnötig waren. Manche Entscheidungen haben mehr Schaden angerichtet als dabei geholfen, das damals noch wesentlich gefährlichere Coronavirus einzudämmen. Zu diesen Fehlern gehören wohl mindestens die breite und lange Schließung von Schulen und Kindertagesstätten sowie die strikte Beschränkung von Zusammenkünften unter freiem Himmel. Da gibt es in der Tat viel aufzuarbeiten.

Das Thema ist aber zu ernst, um es für parteipolitische Kampagnen zu missbrauchen. Genau das wollen AfD und BSW, indem sie einen Untersuchungsausschuss fordern. Dieser käme einem Scherbengericht gleich. Er wäre nicht geeignet, um Lehren für Pandemien zu ziehen. Bürgerinnen und Bürger wären nicht beteiligt. Wir wollen stattdessen ein ergebnisoffenes Format, das sachliche Gespräche ermöglicht, die Bevölkerung einbezieht und in die Zukunft weist - etwa eine Enquete-Kommission, einen Runden Tisch oder einen Rat mit Bürgerinnen und Bürgern. Sachverständige müssen beteiligt sein. Eine Lehre ist aus unserer Sicht bereits klar: Sachsen muss ein Landesgesundheitsamt einrichten. Es könnte beispielsweise dafür sorgen, dass medizinisches Schutzmaterial bevorratet wird. Dann könnte niemand mehr Reibach mit einer überstürzten Beschaffung machen.

Die AfD-Fraktion hat als Minderheit das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, diesem Ausschuss rechtswidrige Aufträge zu erteilen. Das versucht sie aber mit ihrem Einsetzungsantrag, den sie bei ihrer brandenburgischen Fraktion abgeschrieben hat und der verfassungsrechtlich unzulässig ist. Die AfD nimmt Untersuchungsergebnisse vorweg, indem sie feststellt, es sei ,in nie dagewesener Art und Weise in die Grund- und Freiheitsrechte der sächsischen Bürger eingegriffen‘ worden. Sie will in rechtswidriger Weise das Handeln anderer Bundesländer, der Bundeswehr oder von Bundministerien untersuchen. Wie beim Untersuchungsausschuss zur Fördermittelvergabe des Sozialministeriums zielt die AfD auf das Handeln privater Akteure - in diesem Fall etwa privat betriebene Krankenhäuser oder Ärztinnen und Ärzte. Medizinische Fachfragen, die der AfD-Antrag ebenfalls aufwirft, können weder im Landtag geklärt noch sollten sie politischem Streit unterworfen werden. Vor allem aber soll der Ausschuss Rechtsfragen klären, etwa ob Maßnahmen unverhältnismäßig, rechtlich unzulässig oder gar verfassungswidrig waren. Das kann und darf ein Untersuchungsausschuss nicht, sondern das ist Aufgabe der Gerichte. Damit zeigt die AfD, dass sie eigentlich ein Tribunal will.“