Rico Gebhardt: Anhörung bestätigt Notwendigkeit von Sondervermögen zur Krisenbewältigung

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Heute wurde im Verfassungs- und Rechtsausschuss der Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Ein-richtung eines Sondervermögens für den sozialen Ausgleich im Umfang von bis zu fünf Milliarden Euro angehört (Drucksache 7/11152). Es soll vom Sozialministerium verwaltet und genutzt werden, um die Bevölkerung von Krisen, Naturereignissen oder Katastrophen zu entlasten, die sich der Kon-trolle des Staates entziehen. Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

"In Sachsen werden seit vielen Jahren Sondervermögen gebildet, um auf aktuelle Ereignisse, die im Haushalt des Freistaates und der kommunalen Gemeinschaft nicht “eingepreist“ sind, regieren zu können - der bekannteste ist der Corona-Bewältigungsfonds. Der Sachverständige Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen, bezeichnete unseren Gesetzentwurf als „Sparbüchse für unvorhersehbare Ereignisse“.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf einen dauerhaften fünf Milliarden Euro schweren „Vorsorge-fonds“ einrichten. Dieser Fonds soll Verfassungsrang haben, dazu muss die sächsische Verfassung angepasst werden. Wir orientieren uns an der Bundesregierung, die 100 Milliarden Euro Vermögen für die Anschaffung von Waffen für die Bundeswehr im Grundgesetz verankert hat. Wenn ein Son-dervermögen zur Aufrüstung Verfassungsrang hat, sollte erst recht ein Sondervermögen zur Ab-wendung sozialer Benachteiligungen durch Krisen dauerhaft in der sächsischen Verfassung veran-kert werden.“