Rico Gebhardt: Beamtenpensionsfonds ist keine Pflicht, sondern Kür - er kann problemlos langsamer wachsen
Heute haben der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e. V., der Sächsische Richterverein e. V., die Deutsche Steuergewerkschaft sowie der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (BSBD) ein Rechtsgutachten zur „Auskömmlichkeit und Zweckbindung des Generationenfonds“ vorgestellt. Dazu erklärt Rico Gebhardt, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
„Die Rente ist sicher - darüber müssen sich die Beamtinnen und Beamten keine Sorgen machen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf ihre Pension und keinen Grund, um ihre Altersversorgung zu fürchten. Anders als die meisten gesetzlich Versicherten sind sie gut abgesichert. Die meisten Bundesländer zahlen die Pensionen aus dem laufenden Haushalt, Sachsen unterhält zusätzlich einen Pensionsfonds. Das ist Kür, nicht Pflicht. Niemand fordert, Geld aus dem Fonds zu entnehmen. Lediglich die Zuführungen sollen sinken.
Der Beamtenpensionsfonds umfasst derzeit fast 13 Milliarden Euro. Das ist etwa ein halber Jahreshaushalt. 2024 flossen weniger als 250 Millionen Euro ab, in der gleichen Zeit wurde dem Fonds mehr als eine Milliarde Euro zugeführt. Für die Pensionen ist auch dann gut vorgesorgt, wenn dieses Polster langsamer wächst - selbst wenn in den nächsten Jahren wesentlich mehr Menschen in Pension gehen. Es ist angesichts des Geldmangels in den öffentlichen Kassen richtig, den Beamtenpensionsfonds langsamer zu füllen. Das ist aber nur ein Teil der Lösung. Zudem muss der Freistaat selbst Kredite für Investitionen aufnehmen und den Spielraum nutzen, den die jüngste Grundgesetzänderung eröffnet!
Der Freistaat ist nicht nur seinen Staatsdienerinnen und Staatsdienern verpflichtet. Er muss den kommenden Generationen eine intakte bauliche und soziale Infrastruktur hinterlassen. Zudem verdienen auch diejenigen Menschen Sicherheit, die im Ehrenamt staatliche Aufgaben erfüllen, etwa in den Bereichen Demokratieerhalt, Armutsbekämpfung, Integration und Naturschutz.“