Rico Gebhardt: Beim BSW spielen sich Dilettanten als Aufklärer auf, die nicht einmal einen ordentlichen Antrag schreiben können

Gestern hat die BSW-Fraktion eine Pressemitteilung zur ersten Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses verschickt. Darin erhebt das BSW den Vorwurf, andere Fraktionen wollten keine Transparenz, weil der Vorschlag keine Mehrheit fand, öffentliche Beweisaufnahmen stets per Livestream zu übertragen. Dazu erklärt Rico Gebhardt, der die Linksfraktion im Untersuchungsausschuss vertritt:

„Der Vorwurf des BSW, die demokratische Mehrheit im Corona-Untersuchungsausschuss stelle sich gegen eine ,ehrliche und transparente Aufarbeitung‘ und habe ,keinen echten Willen zu Transparenz und Bürgernähe‘, ist falsch und infam. Richtig ist, dass das BSW einen Änderungsantrag vorgelegt hatte, um die Verfahrensgrundsätze dahingehend zu erweitern, dass zum Beispiel die Anhörung von Zeuginnen und Zeugen per Livestream übertragen werden können. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt - nicht weil irgendjemand etwas gegen Transparenz hätte, sondern weil der Antrag rechtlich unzulässig ist, indem er gegen das Untersuchungsausschussgesetz verstößt. Darin werden Filmaufnahmen unter den Vorbehalt des Ausschussvorsitzenden gestellt.

Hinzu kommt: Die Verfahrensvorschriften ordnen die Untersuchung parlamentsintern, sie können aber nicht außenstehende Personen zwingen, sich einer Liveübertragung auszusetzen, die sie vielleicht gar nicht wollen. Das würde voraussichtlich gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Zudem trägt der Ausschuss eine Fürsorgepflicht gegenüber Zeuginnen und Zeugen, insbesondere dann, wenn es sich um Privatpersonen handelt. Die Bedenken waren dem BSW bekannt, trotzdem hielt man an dem unzulässigen Antrag fest, wohl nur um sich hinterher beschweren zu können. Das ist ein billiger Taschenspielertrick. Mein Eindruck: Hier spielen sich Dilettanten als Aufklärer auf, die nicht einmal einen ordentlichen Antrag schreiben können.

Das BSW hat übrigens mit der Pressemitteilung den Vorgang nicht nur völlig verzerrt dargestellt, sondern selbst gegen die Verfahrensgrundsätze verstoßen, die sich der Untersuchungsausschuss in seiner ersten Sitzung am Donnerstag gegeben hat. Über Beratung kann demnach öffentlich nur berichtet werden, wenn der Ausschuss das beschließt. Das BSW untergräbt von vornherein nicht nur die Integrität des Gremiums, sondern auch genau die Prinzipien, die dazu geschaffen wurden, eine stringente Untersuchung zu ermöglichen.“