Rico Gebhardt: Das Bundesverfassungsgericht soll schnellstmöglich entscheiden, ob die AfD verboten gehört!

Die Linksfraktion wollte heute im Landtag die Staatsregierung beauftragen (Drucksache 8/2765), die Bestrebungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu unterstützen. Sie soll auf einen solchen Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht hinwirken und das Landesamt für Verfassungsschutz anweisen, zur Sammlung von Beweismaterial beizutragen. Lediglich die Grünen-Fraktion unterstützte den Antrag. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt:

„Einzig das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die AfD verboten gehört. Das Gericht sollte diese Frage schnellstens gestellt bekommen. Die AfD ist in Sachsen eine rechtsextreme Partei, diese Tatsache ist gerichtlich erhärtet. Auch außerhalb des Freistaates haben sich die tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass sich die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zur Gewissheit verdichtet. Was die AfD vertritt, ist mit der Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes unvereinbar.

Mit unserem Antrag stellen wir die naheliegende Frage, was aus den Tatsachen folgen sollte. Viele Möglichkeiten gibt es nicht: Entweder man gibt die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde preis. Oder man nutzt die Schutzmöglichkeit, die das Grundgesetz für solche Fälle vorsieht. Auf ein ,aggressiv-kämpferisches‘ Vorgehen, gar auf organisierte Gewalt, kommt es nicht an. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist viel weiterentwickelt als es Innenminister behaupten, die weder Mut noch Willen aufbringen.

Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die ein Verbotsverfahren mit sich bringt. Es lässt demokratie- und menschenfeindliche Einstellungen nicht verschwinden. Es ist natürlich kein ,Allheilmittel‘. Es geht vielmehr darum, ein verfassungsfeindliches Unternehmen gegen Demokratie und Republik zu stoppen – und Schaden von den zahlreichen Menschen abzuwenden, die sich die AfD als Zielscheibe ausgesucht hat.

Seitdem Friedrich Merz Kanzler ist, wurde die AfD nicht ,halbiert‘, sondern so groß wie nie. Statt sie inhaltlich zu stellen, haben Teile der Union die AfD nachgeäfft und damit das Original gestärkt. Es ist unglaubwürdig, einerseits die AfD zum ,Hauptgegner‘ zu erklären, den man – so Merz – ,mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln bekämpfen‘ will. Denn andererseits schöpft man diese Mittel nicht aus. Stattdessen bekräftigt auch noch die Position der Demokratiefeinde, indem man deren Sprache spricht – Stichwort: ,Stadtbild‘. Das ist ein politisches Konjunkturprogramm für die extreme Rechte.

Der Innenminister hat zu unserem Antrag aufgeschrieben, dass die Belege nicht ausreichen würden, um in Karlsruhe zu obsiegen. Natürlich ist der Ausgang ungewiss. Aber aussichtslos ist die Sache nicht. Mit den Vorbereitungen sollte rasch begonnen werden. Sonst wird das letzte harte Argument gegen die Vorlage eines Verbotsantrags lauten: Es kommt zu spät!“