Rico Gebhardt: Das Wahlkreis-Problem ließe sich ein für alle Mal lösen – die CDU bremst aber auch hier den Fortschritt

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Wie die Sächsische Zeitung berichtet, wird das sächsische Landtagswahlrecht wohl in dieser Wahlperiode nicht mehr grundlegend überarbeitet. Die Koalition wolle nur die kleinste von der Wahlkreiskommission vorgeschlagene Reformvariante umsetzen, obwohl dann große Diskrepanzen zwischen Bevölkerungszahl und Wahlkreiszuschnitt bestehen bleiben. Der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, erklärt:

„Damit wird das Problem nur in die Zukunft verschoben – auch bei diesem Thema handelt die CDU als träge dauerregierende Staatspartei und verhindert Fortschritt. Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf (Drucksache 7/11485) vorgelegt, um ein für alle Mal für stabile und sinnvolle Wahlkreise zu sorgen. Er sieht vor, anstelle der 60 Ein-Personen-Wahlkreise 15 Mehrpersonenwahlkreise zu bilden, in denen jeweils zwischen vier und sieben Personen ein Direktmandat erringen können. Die Zahl der Direktmandate wüchse dann von 60 auf 80. Jede Partei und jede Wählervereinigung soll

pro Wahlkreis bis zu sechs Personen aufstellen, die sich um ein Direktmandat bewerben. Dann könnte die Bevölkerung nicht nur unter Parteien, sondern wie bei der Kommunalwahl auch zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der jeweiligen Partei auswählen. Die Landkreise und die Kreisfreie Stadt Chemnitz bilden dabei je einen Wahlkreis, die Kreisfreien Städte Dresden und Leipzig bilden je zwei Wahlkreise – analog zu den Bundestagswahlkreisen.

Das Dilemma des bisherigen Systems der Einzelwahlkreise besteht darin, dass entweder Wahlkreise gebildet werden müssen, die über keinen wirklichen räumlichen und politischen Zusammenhang verfügen und willkürliche Gebilde sind, mit denen man sich nicht identifiziert – oder dass Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße in Kauf genommen werden müssten, die nach geltender Rechtsprechung nicht hinnehmbar sind. Anderseits garantieren Einzelwahlkreise angesichts der heutigen Auffächerung und Verteilung des politischen Spektrums auch keinerlei wirkliche politische Repräsentativität. Die CDU muss sich bewegen!“

Hintergrund

Der „Bericht der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtages“ (Drucksache 7/9695) schlägt drei Varianten zum Neuzuschnitt der Einzelwahlkreise vor. Variante 1 wirkt sich vor allem hinsichtlich der Wahlkreisstabilität aus. Sie vollzieht nur die aus demografischer Sicht unbedingt notwendigen Veränderungen. Bei dieser Variante gewinnt die Stadt Leipzig einen Wahlkreis und der Vogtlandkreis verliert einen (in beiden Gebietskörperschaften erfordert das einen Neuzuschnitt aller Wahlkreise), in den Landkreisen Erzgebirge, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Bautzen werden nur einzelne Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften neu den Wahlkreisen zugeordnet. In Variante 2 wird die Zahl der Wahlkreise von 60 auf 51 reduziert, um die Wahlkreisgrößen in etwa wieder den Ausgangswerten von 1994 anzupassen. Das führt aber zu weitreichenden Folgen. So müsste das Wahlgesetz dahingehend geändert werden, dass die Parität zwischen Wahlkreismandaten und Listenmandaten (60:60) zugunsten eines Verhältnisses von 51:69 aufgegeben wird. Das Gewicht der regionalen Vertretung durch Wahlkreisabgeordnete würde deutlich zurückgehen. Diese Variante minimiert die Wahrscheinlichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Variante 3 optimiert unter Beibehaltung von 60 Wahlkreisen dahingehend, dass bei der prognostizierten demographischen Entwicklung in den nächsten beiden Wahlperioden keine Anpassungen mehr notwendig werden. Der Preis dafür ist ein das gesamte Land erfassender umfangreicher Neuzuschnitt der Wahlkreise.